02.05.2023 13:08 Alter: 353 days
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwältin Julia Gnielinski

Neuer EU – Gesetzentwurf: Unternehmen sollen ihre gesamten Lieferketten überwachen.

Die wichtigsten Fraktionen des EU-Parlaments haben sich auf den Kompromiss geeinigt, dass die Regel auf 250 Mitarbeiter und einen Umsatz ab 40 Millionen Euro gesenkt wird. Damit soll der Vorschlag der EU – Kommission von Anfang 2022 verschärft werden.

Unternehmen in Deutschland, die mehr als 3000 Mitarbeiter haben, müssen seit Januar ihrer Lieferkette überwachen. Im nächsten Jahr gilt dies auch schon ab 1000 Mitarbeitern. Die Unternehmen sollen – anders als es im deutschen Gesetz verankert ist – die gesamte vorverlagerte Wertschöpfungskette, bis hin zu den Rohstoffen überwachen.
Die Kontrollen dürfen jedoch danach gestaffelt werden, wie wahrscheinlich Verstöße gegen Menschen- und Umweltschutzrechte in einem Land oder bei einer Ware sind. Des Weiteren soll die Abnehmerseite Verkauf, Vertrieb, Transport, Lagerung und Entsorgung ihrer Produkte überprüfen.

Sobald gegen eine Sorgfaltspflicht verstoßen wird und die Lieferketten nicht ausreichend kontrolliert wurden, um beispielsweise Kinderarbeit oder Umweltschäden zu verhindern, sollen die Unternehmen vor den Gerichten der EU – Staaten auf Schadensersatz verklagt werden können.
Hierbei geht es auch um die Schäden, die die Unternehmen vielleicht nicht verursacht, aber auch nicht verhindert haben.
Es sollen Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen Sammelklagen stellvertretend für die Betroffenen ermöglicht werden.  

Zudem soll es Strafen von bis zu 5 Prozent des globalen Umsatzes geben, wenn ein Unternehmer das EU – Lieferkettengesetz ignoriert. Nicht davon betroffen, ist der Finanzsektor, dieser soll nur direkte Geschäftskontakte kontrollieren und wird von der Haftung ausgenommen. Beim Klimaschutz gibt es eingeschränkte Pflichten – hier sollen die Unternehmer nur Pläne vorlegen, wie sie die Lieferketten bis 2050 klimaneutral gestalten wollen.

Zumindest ist dieser Kompromiss mit weitaus weniger Aufwand verbunden als das deutsche Lieferkettengesetz. Das nach einer gewissen Zeit auch schon Unternehmen mit 250 Mitarbeiter erfasst werden, ist vollkommen gleich, da die Regeln auch für die kleineren Unternehmen gelten, wenn sie als Zulieferer in den Lieferketten der großen wiederum Auskunft über ihre Lieferketten geben müssten.

Wenn sich Parlament und EU – Ministerrat geeinigt haben, tritt das Gesetz erst in Kraft.
In diesen Verhandlungen wird auch um die deutsche Idee der „Safe – Harbour – Klausel“ gehen: Hier können Unternehmen ihre Produkte und Lieferketten von externen Prüfern zertifizieren lassen und sich so vor Klagen schützen.