Sie wird gemäß Art. 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 04. Oktober 2013 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Kombinierte Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif neuer Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658 und tritt am 01. Januar 2014 in Kraft.
Damit werden zum 01. Januar 2014 wieder eine Reihe von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur wirksam. Unternehmen sollten sich bis Jahresende rechtzeitig darauf einstellen. Ein erster Überblick über die Änderungen, die sich unmittelbar auf die Anmeldung zur Außenhandelsstatistik auswirken, d.h. alle Veränderungen von Warennummern und besonderen Maßeinheiten, wird auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts als Download zur Verfügung gestellt: