In dieser Regelung werden Unternehmen im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer in Form einer Erstattung oder Verrechnung entlastet. Auf Grundlage des Monitoringberichts des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) hat das Bundeskabinett am 6. Januar 2016 festgestellt, dass die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für die Reduzierung ihrer Energieintensität voll erreicht haben. Der Monitoringbericht geht auf eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 zurück. Die Wirtschaft hatte darin zugesagt, als Gegenleistung für die Gewährung des Spitzenausgleichs unter anderem die Energieintensität der Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu reduzieren.