15.02.2016 08:14 Alter: 8 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwalt Heiko Panke, Fachanwalt für Steuerrecht

Produzierendes Gewerbe erhält Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 06.01.2016 mitgeteilt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes ab 2016 den sogenannten Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten werden.

In dieser Regelung werden Unternehmen im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer in Form einer Erstattung oder Verrechnung entlastet. Auf Grundlage des Monitoringberichts des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) hat das Bundeskabinett am 6. Januar 2016 festgestellt, dass die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für die Reduzierung ihrer Energieintensität voll erreicht haben. Der Monitoringbericht geht auf eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 zurück. Die Wirtschaft hatte darin zugesagt, als Gegenleistung für die Gewährung des Spitzenausgleichs unter anderem die Energieintensität der Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu reduzieren.