Es wird darauf hingewiesen, dass Sondervorschriften aufgehoben werden, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen.
Überholte Begriffe wie „Wirtschaftsgebiet“ und „fremde Wirtschaftsgebiete“, die im Wirtschaftsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit der früheren Deutschen Demokratischen Republik verwendet wurden, werden abgelöst durch die Begriffe Inland und Ausland.
In unserem Newsletter vom 15.08.2012 haben wir bereits ausführlich über die Novelle des Außenwirtschaftsrechts berichtet.
Gerne stellen wir Ihnen diesen Artikel noch einmal als PDF-Download zur Verfügung: Newsletter-Artikel zur AWG-Novelle vom 15.08.2012