07.05.2014 13:36 Alter: 10 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwalt Stefan Dinkhoff

Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung werden aufwändiger und teurer

Nach langen Diskussionen haben sich das Bundesfinanzministerium und die Länder am 30.04.2014 in den letzten offenen Punkten zu schärferen Regeln der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung geeinigt. Wer sich offenbaren will, sollte daher zeitnah für klare Verhältnisse sorgen. Denn die Selbstanzeige wird aufwändiger und teurer. Nach der Einigung könnte die Verschärfung vom kommenden Jahr an gelten, sagte NRW-Finanzminister Walter-Borjans. Die wesentlichen Neuregelungen in Kürze:

Längere Verfolgungsverjährung: Für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige müssen in Zukunft in allen Fällen vollständige Angaben zu den vergangenen 10 Jahren gemacht werden. Bisher ist dies in der Regel nur für 5 Jahre erforderlich. Lediglich für besonders schwere Fälle sieht § 376 Abs. 1 AO bereits jetzt eine 10-jährige Verfolgungsverjährung vor.

Strafzuschlag - niedrigere Grenze und höherer Zuschlag: Künftig muss für eine Hinterziehung von 25.000 bis 100.000 Euro ein Strafzuschlag von 10 % gezahlt werden, zusätzlich zu den Zinsen i.H.v. 6 % im Jahr. Bislang liegen die Untergrenze nach § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO bei 50.000 Euro je Tat und der Strafzuschlag nach § 398a Nr. 2 AO bei lediglich 5 %. Ab hinterzogenen Steuern i.H.v. 100.000 bis zu 1 Mio. Euro beträgt der Zuschlag in Zukunft 15 %. Ab 1 Mio. sind 20 % Strafzuschlag fällig. Für eine gänzliche Abschaffung der Selbstanzeige ab einem hinterzogenem Betrag von einer Million Euro - wie es Bayerns Landesregierung gefordert hatte - gab es jedoch keine Mehrheit.

Unverzügliche Zinszahlung: Die Hinterziehungszinsen von 6 % sind in Zukunft unverzüglich zu zahlen.

 Auf der Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister am 9. Mai in Stralsund sollen die Neuregelungen bestätigt werden.