05.06.2020 09:57 Alter: 4 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwältin Frederike Helmert

Steuervorteile im Konjunktur – und Krisenbewältigungspaket

Das am 03.06.2020 beschlossene Konjunkturpaket der Regierung enthält eine Vielzahl von Neuregelungen zur Bewältigung der Corona Krise. Das Paket soll dazu dienen, die Konjunktur und die Wirtschaft in Deutschland zu stärken.

Kernaspekt des Pakets ist die befristete Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%. Rund um diese Senkungen ergeben sich für Unternehmen eine Vielzahl von Fragestellungen. Die wichtigste Frage dürfte sein, wie sich die Steuersenkung auf Dauerschuldverhältnisse oder langfristigere Schuldverhältnisse auswirkt. Der Leistungszeitraum ist entscheidend für die Entstehung der Umsatzsteuer, nicht der Zeitpunkt der Vertragsschluss oder der Rechnungsschluss. Der Leistungszeitraum ist individuell für jeden Einzelfall zu bestimmen. Sprechen Sie uns gerne an.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein umfassender kurzfristiger Handlungsbedarf für Unternehmen besteht. Insbesondere sind Systeme und Prozesse an die aktuellen Neuerungen anzupassen, Verträge sind anzupassen und die Buchhaltung umzustellen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Änderungen nach Ablauf des 31. 12.2020 wieder rückgängig zu machen sind. 

Weitere Neuerungen sind insbesondere:

-    degressive AfA,

-    erhöhter Verlustvortrag und

-    die Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts.

Gerne sind wir Ihnen bei sämtlichen Fragestellungen behilflich. Das Eckpunktepapier Konjunkturpaket können Sie hier nachlesen.