17.12.2012 00:00 Alter: 11 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwalt Heiko Panke, Fachanwalt für Steuerrecht

Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.09.2012, VI R 78/10 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem Urteil – VII R 78/10 – zu den Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums geäußert. Er fasste dazu folgende Leitsätze:

1. Kosten der Unterkunft eines Studenten am Studienort können als vorab entstandene Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Abzug gebracht werden, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist.

2. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG kommt schon deshalb nicht zur Anwendung, weil eine Hochschule kein Beschäftigungsort im Sinne der Vorschrift ist (Anschluss an Senatsentscheidungen vom 09.Februar 2012, VI R 44/10, BFHE 236, 431, und VI R 42/11, BFHE 236, 439).

3. Ein Student, der seinen Lebensmittelpunkt an den Studienort verlagert hat, ist regelmäßig nicht auswärts untergebracht i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG.