23.04.2020 11:55 Alter: 4 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Möllenhoff

Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldung in der Corona Krise

BMF-Schreiben zur Lohnsteuer vom 23.04.2020

Das BMF hat mit seinem heutigen Schreiben die Frist für die Abgabe der vierteljährlichen und monatlichen Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise verlängert.

Arbeitgeber können so beantragen, die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen zu verlängern, wenn sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet an pünktlicher Übermittlung verhindert ist.

Achten Sie darauf, dass Sie vorab einen Antrag stellen müssen, die Fristverlängerung gilt nicht automatisch.

Zum BMF-Schreiben.