Das BMF hat mit seinem heutigen Schreiben die Frist für die Abgabe der vierteljährlichen und monatlichen Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise verlängert.
Arbeitgeber können so beantragen, die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen zu verlängern, wenn sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet an pünktlicher Übermittlung verhindert ist.
Achten Sie darauf, dass Sie vorab einen Antrag stellen müssen, die Fristverlängerung gilt nicht automatisch.