24.04.2013 00:00 Alter: 11 yrs
Kategorie: Steuern

Veröffentlichung einer erweiterten Matrix zur Diagonalen Kumulierung

Mitteilung der Kommission über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen der Europäischen Union und den teilnehmenden Staaten

Im Amtsblatt der EU Nr. C 110 vom 17. April 2013 hat die Europäische Kommission mit Mitteilung 2013/C 110/04 eine neue Matrix veröffentlicht. Diese Tabelle ersetzt die vorherige im Amtsblatt der EU Nr. C 156 vom 26. Mai 2011 veröffentlichte Tabelle.

Die Tabelle wurde um alle Teilnehmer des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der EU (SAP) ergänzt.

Die Anwendung der diagonalen Kumulierung auf Grundlage von Anlage I Artikel 3 des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln setzt voraus, dass zwischen den beteiligten Parteien Freihandelsabkommen mit denselben Ursprungsregeln bestehen. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn vor dem Datum in der Matrix ein "(C)" steht.

Die der Mitteilung der Kommission 2012/C 154/07 vom 31. Mai 2012 beigefügte Tabelle (SAP-Matrix) behält jedoch einstweilen ihre Gültigkeit.