Die Verwaltung will eine Bestätigung ihrer Rechtsauffassung erreichen, wonach diese Geräte in die KN-Unterposition 8543 7090 mit der Beschreibung „Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere“ einzureihen sind, der ein Zollsatz von 3,7% zugeordnet ist. Das einführende Unternehmen ist demgegenüber der Auffassung, die Geräte seien in die zur Zollfreiheit führende Position „Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen“, Unterposition 8543 7010 KN, einzureihen.
Der BFH sieht sich zu einer Vorlage an den EuGH - trotz der an sich nach dem Wortlaut eindeutigen Zuordnung zur zollfreien Position - nicht zuletzt deshalb veranlasst, weil E-Book-Reader ohne Wörterbuchfunktion in einer EU-Verordnung ausdrücklich der zollpflichtigen Position zugewiesen werden und die EU-Kommission mitgeteilt hat, es sei nicht gerechtfertigt, die Anwendung dieser Verordnung auf Geräte mit Wörterbuchfunktion zu versagen.
Quelle: Pressemitteilung des BFH Nr. 11 vom 05.02.2014
Vertiefen: BFH-Beschluss vom 12.11.13 - VII R 13/13