20.04.2020 08:54 Alter: 4 yrs
Kategorie: Zoll
Von: Rechtsanwalt Hajo Nohr

Aussetzung von Kontrollbesuchen und Fristverlängerungen bei Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen

Aufgrund der Covid-19-Krise und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen führt die Europäische Kommission bei Antidumpinguntersuchungen gegenwärtig keine Kontrollbesuche in Drittländern durch.

Interessierte Parteien solcher Verfahren werden durch die Kommission zu besonderer Kooperation aufgefordert. Da die Kommission vorab keine aktuellen Informationen  sammeln kann, sollen die übermittelten Informationen möglichst umfangreich sein.

Für die Fristen, um Fragebögen zu beantworten oder Informationen zu übermitteln ist vorgesehen, dass entsprechend der Antidumpinggrundverordnung diese Fristen bei außergewöhnlichen Umständen verlängert werden können. Diese Fristverlängerung von sieben Tagen kann von betroffenen Unternehmen beantragt werden. Für Unternehmen, die besonders von der Covid-19-Krise betroffen sind, wie zum Beispiel durch Schließungen oder besondere Quarantänemaßnahmen, kann die Frist weiter verlängert werden.

Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zu dem Zeitpunkt, ab dem wieder Reisen in die betroffenen Gebiete möglich sind oder die besonderen Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr andauern. Ab diesem Zeitpunkt können dann auch zuvor verschobene Kontrollbesuche nachgeholt werden.

Quelle: Bekanntmachung über die Folgen des Ausbruchs des Covid-19 (Coronavirus) für Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen, ABL. C 86