20.07.2018 09:39 Alter: 6 yrs
Kategorie: Zoll
Von: Rechtsanwältin Almuth Barkam

Einführung vorläufiger Schutzmaßnahmen auf Stahlimporte in die EU in Form von Zollkontingenten und Zusatzzöllen

Das Karussell der handelspolitischen Schutzmaßnahmen dreht sich weiter: Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1013 vom 17.07.2018 vorläufige Schutzmaßnahmen betreffend die Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse eingeführt. Die Maßnahmen sind am 19.07.2018, einen Tag nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt L 181/39 vom 18.07.2018, in Kraft getreten.

Für 23 der in Anhang I aufgeführten Warenkategorien werden damit für einen Zeitraum von 200 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung Zollkontingente eröffnet, die in Anhang V der Verordnung festgelegt sind. Wenn das betreffende Zollkontingent erschöpft ist, wird ein zusätzlicher Zollsatz von 25% erhoben. Für Waren mit Ursprung in Norwegen, Island und Liechtenstein gelten diese Maßnahmen nicht. Für Waren, die ihren Ursprung in einem Entwicklungsland haben, ist die Übersicht in Anhang IV zu beachten, der sich entnehmen lässt, für welche der 23 Warenkategorien und für welches betroffene Land die Maßnahmen gelten. Zu beachten ist, dass nicht alle der in den 23 Warenkategorien aufgeführten KN-Codes in den Genuss eines Zollkontingents kommen (Art. 1 Abs. 3 Satz 1 VO (EU 2018/1013)). Die europäische Datenbank QUOTA gibt Aufschluss darüber, welche TARIC-Codes vom jeweiligen Zollkontingent erfasst sind.

 

Waren der nach Anhang I betroffenen Kategorien, die am Tag des Inkrafttretens der Maßnahmen (19.07.2018) bereits auf dem Weg in die Union sind, werden gemäß Art. 4 der VO nicht den Zollkontingenten zugerechnet, unterliegen nicht dem Zusatzzoll i.H.v. 25% und können in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden.

Obgleich die mit der Bekanntmachung 2018/C 111/10 (EU-Abl. C 111/29 vom 26.03.2018) eingeleitete Schutzmaßnahmenuntersuchung noch nicht abgeschlossen ist, hat die EU-Kommission mit der nun veröffentlichten VO (EU) 2018/1013 vorläufige Schutzmaßnahmen ergriffen, „um eine Schädigung der EU-Stahlindustrie zu verhindern, die schwer zu beheben wäre“ (Erwägungsgrund 96). Die Kommission sieht die europäische Stahlindustrie vor einer Reihe ernster Herausforderungen, die auf weltweite Überkapazitäten, einen dramatischen Anstieg der weltweiten Ausfuhren und eine beispiellose Welle unlauterer Handelspraktiken zurückzuführen seien. Die EU fürchtet, dass durch die zusätzlichen Einfuhrzölle auf Stahlimporte in die USA die Stahlimporte, die nicht mehr in die USA ausgeführt werden, in andere Länder, u.a. die Europäische Union, umgelenkt werden.

Einige der betroffenen Kategorien von Stahlerzeugnissen unterliegen bereits jetzt Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen. Für entsprechende Warenimporte könnte das Höchstmaß an Schutzmaßnahmen überschritten werden, wenn die Zollkontingente für diese Kategorien ausgeschöpft werden und die Zusatzzölle greifen. Die Kommission hat angekündigt, dies zu prüfen und geltende Antidumping- oder Ausgleichszölle gegebenenfalls auszusetzten oder zumindest zu verringern. Verfasserin: Rechtsanwältin Almuth Barkam