21.06.2018 14:09 Alter: 6 yrs
Kategorie: Zoll

EU-Ausgleichsmaßnahmen auf US-Stahlzölle

Die EU-Kommission hat am 20.06.18 die Verordnung zur Einführung von Ausgleichsmaßnahmen in Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium verabschiedet. Die Maßnahmen, die am Freitag, 22. Juni, in Kraft treten werden, betreffen ab sofort ausgewählte Waren im Wert von 2,8 Mrd. EUR.


Die US-Einfuhren, auf die dann an den EU-Grenzen ein zusätzlicher Zoll entfällt, umfassen Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, landwirtschaftliche Erzeugnisse und eine Reihe weiterer Waren. Durch die Einführung dieser Zölle übt die EU ihre Rechte nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) aus.

Der Verordnung ging die Übermittlung der vollständigen Warenliste an die WTO und ihre Billigung durch das Kollegium der Kommissionsmitglieder am 6. Juni voraus, nachdem die USA mit der Anwendung der vollen Zolltarife auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse begonnen haben. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich einstimmig für diese Vorgehensweise ausgesprochen.
Zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im bilateralen Handel mit den USA legt die EU den Wert ihrer Stahl- und Aluminiumexporte zugrunde, die von den US-Zöllen betroffen sind: 6,4 Mrd. EUR. Für 2,8 Mrd. EUR davon wird die EU sofort Ausgleichsmaßnahmen ergreifen. Für die verbleibenden 3,6 Mrd. EUR werden die Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen – in drei Jahren oder nach einer positiven Entscheidung im WTO-Streitbeilegungsverfahren, wenn diese früher getroffen werden sollte.
Im Einklang mit dem WTO-Übereinkommen über Schutzmaßnahmen und den EU-Vorschriften bleiben die Ausgleichsmaßnahmen der EU so lange in Kraft, wie die US-Maßnahmen gelten.
In der Durchführungsverordnung sind die Waren und die entsprechenden Zollsätze aufgeführt, die jetzt und gegebenenfalls zukünftig gelten sollen.
Die Warenliste ist identisch mit der Liste in der vorherigen Durchführungsverordnung vom 16. Mai, die der WTO am 18. Mai notifiziert wurde.

Der Beschluss vom 20.06.2018 ist Teil einer dreigeteilten Reaktion, die die EU-Kommission bereits dargelegt hatte. Dazu gehören auch die Einleitung eines WTO-Verfahrens gegen die USA am 01.06.2018 sowie Schutzmaßnahmen gegen die Störungen des europäischen Marktes, die durch die Umlenkung von Stahlerzeugnissen weg vom US-Markt verursacht werden. Am 26.03.2018 wurde eine Schutzmaßnahmenuntersuchung eingeleitet. Die EU-Kommission hat neun Monate Zeit, um zu entscheiden, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Wenn die Untersuchung bestätigt, dass es notwendig ist, schnell zu handeln, könnte ein solcher Beschluss bis zum Sommer getroffen werden. Die EU-Kommission hat zudem ein System zur Beobachtung der Aluminiumimporte eingerichtet, um vorbereitet zu sein, falls in diesem Bereich Maßnahmen erforderlich sind.

Weitere Hintergründe zum Thema finden Sie auf den Seiten der EU.