29.11.2016 14:32 Alter: 7 yrs
Kategorie: Zoll

EU-Kommission schlägt Änderungen der EU-Antidumping- und Antisubventionsvorschriften vor

Die Europäische Kommission hat am 9. November 2016 eine neue Methode zur Berechnung von Dumping bei Einfuhren aus Ländern vorgeschlagen, in denen erhebliche Marktverzerrungen bestehen oder der Staat einen allgegenwärtigen Einfluss auf die Wirtschaft hat. Ziel ist es, der EU handelspolitische Schutzinstrumente an die Hand zu geben, die es ihr ermöglichen, mit den aktuellen Gegebenheiten – insbesondere Überkapazitäten – im internationalen Handelsumfeld umzugehen und gleichzeitig in vollem Umfang ihren internationalen Verpflichtungen innerhalb des Rechtsrahmens der Welthandelsorganisation (WTO) nachzukommen.

Der Vorschlag, der Änderungen der EU-Antidumping- und Antisubventionsvorschriften vorsieht, war zuvor Gegenstand einer breiten öffentlichen Konsultation und wird durch eine Folgenabschätzung ergänzt. Die EU muss sicherstellen, dass sie weiterhin über wirksame handelspolitische Schutzinstrumente für den Umgang mit starken Marktverzerrungen in bestimmten Ländern verfügt, die zu industriellen Überkapazitäten führen können und Ausführer dazu veranlassen, ihre Produkte auf dem EU-Markt zu Dumpingpreisen zu verkaufen. Dies hat eine Schädigung europäischer Wirtschaftszweige zur Folge, was letztlich zu Arbeitsplatzverlusten und Fabrikschließungen führen kann, wie vor Kurzem in der EU-Stahlindustrie zu beobachten war.

Der heute vorgelegte Vorschlag ist im Kontext der Aufforderung des Europäischen Rates vom Oktober zu sehen, dringend eine ausgewogene Einigung über den Standpunkt des Rates zur umfassenden Modernisierung aller handelspolitischen Schutzinstrumente bis Ende 2016 zu erzielen. Eine Neugestaltung der Antidumpingmethodik wäre – ergänzend zu der von der Kommission bereits im Jahr 2013 vorgeschlagenen Modernisierung aller handelspolitischen Schutzinstrumente – ein wichtiger Baustein der notwendigen Reformen.

Die neue Antidumpingmethodik würde nur auf diejenigen Untersuchungen Anwendung finden, die nach Inkrafttreten der geänderten Regelungen eingeleitet werden. Der Vorschlag sieht zudem einen Übergangszeitraum vor, in dem alle derzeit geltenden Antidumpingmaßnahmen sowie laufende Untersuchungen weiterhin den bestehenden Rechtsvorschriften unterliegen würden. Darüber hinaus hat die Kommission eine Stärkung der EU-Antisubventionsvorschriften vorgeschlagen, sodass künftig auch etwaige neue Subventionen, die im Laufe einer Untersuchung bekannt werden, geprüft und bei der Festsetzung des endgültigen Zolls berücksichtigt werden können. Das Europäische Parlament und der Rat werden nun nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren über den Vorschlag befinden.

Dazu der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen: „Handel ist Europas bester Wachstumshebel. Aber Freihandel muss fair sein, und nur fairer Handel kann frei sein. Heute legen wir einen Vorschlag zur Anpassung unserer handelspolitischen Schutzinstrumente vor, um den neuen Realitäten, wie Überkapazitäten und einem sich wandelnden internationalen Rechtsrahmen, Rechnung zu tragen. Über 30 Millionen Arbeitsplätze in Europa, 6 Millionen davon in KMU, hängen vom freien, fairen Handel ab, der nach wie vor Herzstück der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung ist.“

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström erklärte: „Der Vorschlag ist wichtig, da er zeigt, dass die EU ihren Verpflichtungen im Rahmen der WTO nachkommt. Die vorgeschlagene Methode ist länderneutral und es wird keinem Land ein ‚Marktwirtschaftsstatus‘ zuerkannt. Mit der Verabschiedung des Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat werden die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU angepasst, sodass wir gerüstet sind, um neuen Herausforderungen zu begegnen und den aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten gerecht zu werden. Dabei werden wir ein vergleichbares Schutzniveau aufrechterhalten.“

Nach den derzeit geltenden Vorschriften wird Dumping bei normalen marktwirtschaftlichen Bedingungen berechnet, indem der Ausfuhrpreis einer in die EU exportierten Ware mit den Inlandspreisen oder den Kosten für die Ware im Ausfuhrland selbst verglichen wird. Dieser Ansatz wird beibehalten und durch die neue Methode ergänzt, die länderneutral ist, also keine länderspezifischen Bestimmungen vorsieht. Sie wird in gleicher Weise für alle WTO-Mitglieder gelten und wird starken Verzerrungen in bestimmten Ländern Rechnung tragen, die ihren Grund in der Einflussnahme des Staates auf die Wirtschaft haben. WTO-Mitglieder werden nicht mehr in einer Liste von Ländern aufgeführt, auf die die sogenannte „Vergleichslandmethode“ Anwendung findet. Diese Methode wird ausschließlich bei Ländern ohne Marktwirtschaft angewandt, die nicht Mitglied der WTO sind.

Bei der Ermittlung von Verzerrungen sollen verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, unter anderem staatliche Politik und Einflussnahme, ausgeprägte Präsenz staatseigener Betriebe, Diskriminierung zugunsten heimischer Unternehmen und Unabhängigkeit des Finanzsektors. Die Kommission wird länderspezifische oder sektorspezifische Berichte erstellen, in denen entsprechende Verzerrungen beleuchtet werden. Wie es bereits heute der Fall ist, werden auch künftig Akteure des jeweiligen Wirtschaftszweigs der EU einen Antrag auf Einleitung einer Untersuchung einreichen müssen, doch werden sie sich dann auf einschlägige Berichte der Kommission stützen können.

 

Die von der Kommission durchgeführte Folgenabschätzung zeigt, dass die neue Methodik im Großen und Ganzen zu Antidumpingzöllen in ähnlicher Höhe führen wird, wie sie derzeit erhoben werden.

 

Die heutige Entscheidung knüpft an Sondierungsgespräche im Kollegium an, die im Januar und im Juli zu diesem Thema geführt wurden. Außerdem sind der Entscheidung ausgiebige Kontakte mit Interessenträgern und Sozialpartnern sowie eine öffentliche Konsultation (bei der mehr als 5300 Antworten eingingen) vorausgegangen. Es wurde eine umfassende Folgenabschätzung vorgenommen, um zu bewerten, wie sich verschiedene Entscheidungsoptionen auf die einzelnen Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige auswirken würden.

 

Der gewählte Ansatz wird die Erfüllung der internationalen rechtlichen Verpflichtungen durch die EU sicherstellen, weiterhin die Wirksamkeit der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU gewährleisten und dieses Instrumentarium weiter stärken – bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des derzeitigen Beschäftigungsniveaus.

 

Der Vorschlag ersetzt nicht den Vorschlag zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU aus dem Jahr 2013. Die seinerzeit vorgeschlagene Verordnung würde zu einer Straffung der Verfahren führen und es der EU ermöglichen, unter bestimmten Umständen höhere Zölle zu erheben. Das Europäische Parlament hat seinen Bericht in erster Lesung angenommen und die Kommission geht davon aus, dass es dem Rat bald gelingen wird, die Differenzen zu überwinden, die bisher einer Verabschiedung entgegenstanden. Der Rat wird den Vorschlag am Freitag, dem 11. November, erörtern.

 

Beide Vorschläge waren Gegenstand der Mitteilung „Für eine robuste EU-Handelspolitik, die Beschäftigung und Wachstum fördert“, die die Kommission im Vorfeld der Oktobertagung des Europäischen Rates vorgelegt hat.

Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission vom 09.11.2016, IP/16/3604