13.04.2021 15:41 Alter: 3 yrs
Kategorie: Zoll
Von: Rechtsanwältin Almuth Barkam

EU setzt Zölle auf US-Waren aus

In den jahrelangen Streit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten um die rechtswidrige - weil nicht WTO-konforme - Subventionierung der Flugzeugbauer Airbus (subventioniert durch die EU) und Boeing (subventioniert durch die USA) ist Bewegung gekommen. Beide Seiten haben die zusätzlichen Zölle, die sie auf Waren der jeweils anderen Partei erhoben haben, vorübergehend ausgesetzt.

Zur Erinnerung: In den jeweiligen Streitbeilegungsverfahren, die beide Parteien bei der Welthandelsorganisation (WTO) geführt hatten, war sowohl den Vereinigten Staaten als auch der EU erlaubt worden, zusätzliche Zölle auf Waren der jeweils anderen Partei zu erheben. Im Oktober 2019 hatte die WTO den USA die Erhebung von Zusatzzöllen mit einem Volumen von 7,5 Milliarden Dollar erlaubt. Ein Jahr später, im Oktober 2020 entschied das WTO-Schiedspanel, dass auch die EU Gegenmaßnahmen im Wert von 3,4 Milliarden Dollar jährlich ergreifen darf.

Die EU wollte diese Zölle zunächst nicht erheben, sondern sich mit den USA einigen. Dies ließ sich mit der Trump-Administration nicht umsetzen, so dass die EU-Kommission schließlich im November letzten Jahres die DVO (EU) 2020/1646 erließ, mit der Zusatzzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten erhoben wurden (15 % auf Luftfahrzeuge und 25 % auf andere, insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse).

Anfang März haben sich die beiden Parteien nun darauf geeinigt, die sog. "Strafzölle" vorübergehend auszusetzen. Mit der DVO (EU) 2021/425, die am 11.03.2021 im EU-Amtsblatt (L 84/16) verkündet wurde und noch am selben Tag in Kraft getreten ist, wurden diese Zölle für vier Monate ausgesetzt. Es sollen Verhandlungen über eine ausgewogene Beilegung der WTO-Streitigkeiten ermöglicht werden (Erwägungsgrund 3 der DVO). Sollte zwischen den Verhandlungspartnern keine Einigung oder eine weitere Aussetzung erzielt werden, werden die Zusatzzölle auf Waren mit US-Ursprung ab dem 11. Juli 2021 wieder erhoben.

Die Entwicklung überrascht, macht aber Hoffnung für die weiteren Streitigkeiten im Handel mit den USA. Auch die von der US-Administration eingeführten Strafzölle auf Einfuhren von Aluminium (10 %) und Stahl (25 %), die seit 01.06.2018 gelten, haben zu Gegenmaßnahmen in Form von Zöllen auf Seiten der EU geführt (DVO (EU) 2018/886 und DVO (EU) 2020/502). Es bleibt spannend, ob auch in diese Thematik Bewegung kommt!