Der Unionszollkodex soll ab Mai 2016 Anwendung finden. Viele entscheidende Detailregelungen müssen bis dahin noch erlassen werden. Zurzeit sind solche Regelungen in der Zollkodex-Durchführungsverordnung enthalten. Es ist noch offen, wie die Organe der EU diese Regelungen festlegen werden. Hierfür kommen sog. delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission in Frage oder die Ausarbeitung einer neuen Durchführungsverordnung im regulären Gesetzgebungsverfahren.
Der Zollkodex (konsolidierte Fassung) und die Zollkodex-DVO (konsolidierte Fassung) bleiben somit voraussichtlich bis April 2016 anwendbar.
Die Fassung des sog. "Modernisierten Zollkodex" ist und wird nicht anwendbar.