18.09.2013 13:13 Alter: 11 yrs
Kategorie: Zoll
Von: Rechtsanwalt Arne Kiehn, Fachanwalt für Steuerrecht

Europäisches Parlament beschließt Unionszollkodex

Das Europäische Parlament hat am 11.09.2013 die Verordnung über den Unionszollkodex beschlossen, wie EU-Kommissar Šemeta mitteilt. Der Unionszollkodex wird den zurzeit anwendbaren Zollkodex ablösen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss nun der Rat der Europäischen Union zustimmen, damit die Verordnung über den Unionszollkodex (Entwurfsfassung) wie zuletzt geplant zum 01.11.2013 in Kraft treten kann.

Der Unionszollkodex soll ab Mai 2016 Anwendung finden. Viele entscheidende Detailregelungen müssen bis dahin noch erlassen werden. Zurzeit sind solche Regelungen in der Zollkodex-Durchführungsverordnung enthalten. Es ist noch offen, wie die Organe der EU diese Regelungen festlegen werden. Hierfür kommen sog. delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission in Frage oder die Ausarbeitung einer neuen Durchführungsverordnung im regulären Gesetzgebungsverfahren.

Der Zollkodex (konsolidierte Fassung) und die Zollkodex-DVO (konsolidierte Fassung) bleiben somit voraussichtlich bis April 2016 anwendbar.

Die Fassung des sog. "Modernisierten Zollkodex" ist und wird nicht anwendbar.