08.09.2020 14:48 Alter: 4 yrs
Kategorie: Zoll
Von: Rechtsanwältin Almuth Barkam

Präferenznachweise im Warenverkehr mit Vietnam

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Freihandelsabkommens der EU mit Vietnam gab es Unklarheiten mit den zu verwendenden Ursprungsnachweisen, die sich zwischenzeitlich geklärt haben.

Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der EU und Vietnam ist am 01. August 2020 in Kraft getreten. Es wurde im EU-Amtsblatt L 186/3 vom 12.06.2020 veröffentlicht (News vom 25.06.2020). EU-Einfuhrzölle sollen über 7 Jahre abgebaut werden, Vietnam wird eine längere Frist von 10 Jahren eingeräumt, um seine Zölle auf Importe aus der EU abzuschaffen. Der konkrete Ablauf des Zollabbaus auf die Ursprungswaren der jeweils anderen Vertragspartei erfolgt nach Maßgabe der Stufenpläne in den Anlagen 2-A-1 (Stufenplan der Union) und 2-A-2 (Stufenplan Vietnams) ab. Mit Umsetzung des Abkommens sollen 99 % aller Zölle abgebaut werden und weitere Handelserleichterungen geschaffen werden. Das Allgemeine Präferenzsystem (APS), mit dem die EU einseitig Zollpräferenzen für Importe aus Vietnam gewährt, bleibt zwei Jahre parallel in Kraft.

Die im Rahmen des neuen bilateralen Abkommens angewendeten Zollsätze sollen dabei auf keinen Fall höher sein als die zuvor gewährten Zollsätze im Rahmen des APS. Der niedrigere APS-Zollsatz soll solange bestehen bleiben bis der Stufenabbau den FHA-Zollsatz unter den APS-Zollsatz drückt. Die IHK Nord-Westfalen weist diesbezüglich in ihrer Zoll-News vom 03.08.2020 darauf hin, dass die EU-Kommission noch an einer Umprogrammierung des TARIC arbeitet, um per automatischem Abgleich zu gewährleisten, dass der jeweils günstigere Zollsatz zum Tragen kommt, unabhängig davon, ob bei der Einfuhr ein Präferenznachweis gemäß APS oder FHA vorgelegt werde. Bis zur Umsetzung eines automatisierten Abgleichs sollten Unternehmen mittels elektronischem Zolltarif prüfen, welcher Zollsatz der günstigere ist und auf die zugehörigen Nachweise und Kodierungen für die Zollanmeldung achten.

Hinsichtlich der zu verwendenden Präferenznachweise hat die Zollverwaltung in ihrer Mitteilung vom 26.06.2020 klarstellend darauf hingewiesen, dass als Nachweis für die Ursprungseigenschaft bei Ausfuhren nach Vietnam über einem Sendungswert von 6.000,- € einzig eine Erklärung zum Ursprung eines im REX-System registrierten Ausführers anerkannt wird. Im Art. 15 Abs. 1 des Protokolls Nr. 1 zum Abkommen sind daneben noch das förmliche Nachweisverfahren durch Warenverkehrsbescheinigung sowie eine Ursprungserklärung durch einen ermächtigten Ausführer als mögliche Nachweisformen genannt. In der deutschen Sprachfassung dieser EU-Mitteilung (EU-Abl. C 196/16 vom 11.06.2020) wurde dabei unglücklicherweise der Begriff des ermächtigten Ausführers verwendet, deshalb ist die Klarstellung durch die deutsche Zollverwaltung wichtig gewesen. Laut Zoll soll es sich um einen Übersetzungsfehler handeln.

Für Einfuhren aus Vietnam über einem Sendungs-Gesamtwert von 6.000,- € muss eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorgelegt werden. Damit ist auch klargestellt, dass es sich bei den im Abkommen als „Ursprungszeugnisse“ bezeichneten formalen Präferenznachweisen um Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 handelt. Das in Art. 15 Abs. 2 Buchst. c) aufgeführte Selbsterklärungsverfahren bei Warenwerten über 6.000,- € findet damit (noch) keine Anwendung. In diesem Zusammenhang hat die deutsche Zollverwaltung vor der Verwendung von in Vietnam ausgestellter nicht konformer Warenverkehrsbescheinigungen gewarnt (Meldung vom 28.08.2020), weil auf europäischer Ebene zunächst zu klären war, ob die mit einem "guillochierten Überdruck in Blau statt in Grün" versehenen EUR.1-Bescheinigungen anerkannt werden können. Die Zollverwaltung hat nun mit Meldung vom 04.09.2020 mitgeteilt, dass die Europäische Kommission den vietnamesischen Behörden eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 hinsichtlich der Verwendung dieser nicht konformen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 gewährt. Die Übergangsfrist gilt für EUR.1-Bescheinigungen mit einer bestimmten Seriennummer (siehe Meldung vom 04.09.2020).