Rechtsanwalt Dr. Ulrich Möllenhoff studierte von 1990 bis 1995 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Rechtswissenschaften und Englisch. Er absolvierte sein Referendariat am Landgericht Münster. In dieser Zeit leistete er die Wahlstation in einer Solicitors' Firm in Durham, England, ab.
Er arbeitet bereits seit 1998 schwerpunktmäßig im Steuerrecht, Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht. Unter anderem war er für eine Grant Thornton Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Oldenburg tätig. 2001 qualifizierte er sich zum Fachanwalt für Steuerrecht. Mit einer Dissertation auf dem Gebiet des deutschen und englischen Zoll- und Außenwirtschaftsrechts hat er am Institut für Steuerrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster promoviert.
Er war nebenberuflich Lehrbeauftragter bei der Zahnärztekammer Westfalen Lippe für den Bereich Wirtschaft und Steuern.
Von 2016 - 2023 war er nebenberuflich Lehrbeauftragter der Fernuniversität Hagen für den Bereich Steuerstrafrecht sowohl im Masterstudiengang Anwaltsrecht als auch im Weiterbildungsstudiengang Steuerstrafrecht. Seit 2021 lehrt er auch wieder an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Finanzen in Münster.
Er ist Autor verschiedener Bücher und Aufsätze zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Im Juni 2023 wurde er zum zehnten mal in Folge vom Handelsblatt als einer der besten Wirtschaftsanwälte Deutschlands im Bereich Steuerrecht in das jährliche Ranking "Deutschlands beste Anwälte" aufgenommen. Das Ranking basiert auf vertraulichen Empfehlungen, bei denen tausende Rechtsanwälte danach befragt werden, welchen Kollegen sie außerhalb der eigenen Kanzlei ihrem Mandanten empfehlen würden, falls sie das Mandat nicht selber übernehmen könnten.
Rechtsanwalt Dr. Möllenhoff ist Mitglied im Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll (EFA).
X