Der neue Studiengang der FernUniversität Hagen beinhaltet auch Steuerstrafrecht, für diesen Bereich hat die FernUniversität Hagen Dr. Ulrich Möllenhoff den Lehrauftrag erteilt.
Seit dem Sommersemester 2018 bietet das Institut für Juristische Weiterbildung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät den anwendungsorientierten weiterbildenden Masterstudiengang Master of Laws (LL.M) Anwaltsrecht der FernUniversität Hagen in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Hamm an. Der Masterstudiengang befindet sich derzeit in der Akkreditierungs- bzw. Reakkreditierungsphase.
Damit verbunden ist auch die Namensänderung des Master of Laws (LL.M) “Anwaltsrecht” in “Lawyer and Legal Practice”.
Parallel zu Ihrer beruflichen Tätigkeit erwerben die Studentinnen und Studenten zeitlich flexibel wertvolles Know-How für ihre berufliche Tätigkeit.
Je nach inhaltlicher Ausrichtung ihrer beruflichen Tätigkeit können sie im Wahlfach vertiefte Kenntnisse erwerben oder sich weiter spezialisieren.
Folgende Studieninhalte sind vorgesehen:
Die Lehrinhalte des Steuerstrafrecht beschäftigen sich umfangreich mit dem materiellen Steuerstrafrecht, also dem objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung, der Strafzumessung, der Selbstanzeige und dem im Steuerrecht so ausgesprochen wichtigen Verfahrensrecht außerhalb der Gerichtsverhandlung.
Weitere Informationen zu Studieninhalten, Studiendauer, Studienvoraussetzung, Kosten und Fristen bietet Ihnen die FernUniversität Hagenhttps://www.fernuni-hagen.de/studium/weiterbildung/weiterbildung-anwaltsrecht.shtml und bei der Rechtsanwaltskammer Hamm.