Als auf das Außenwirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwälte werden wir verstärkt von Unternehmen auf die Möglichkeit angesprochen, den sich möglicherweise wieder öffnenden Markt Iran zu erschließen oder wieder mit dem Iran in Geschäfte einzutreten, die zu Zeiten vor dem Embargo möglich waren. Die Schlüsselfrage ist, inwieweit es zulässig ist, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf dem iranischen Markt oder mit iranischen Personen Geschäfte zu machen. Dies möchten wir auf dieser Website erläutern. Für detaillierte Beratung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.