Passend vor Weihnachten hat die EU ein 12. Sanktionspaket zum Embargo gegen Russland beschlossen. Was hätten wir auch sonst mit der vielen freien Zeit zum Jahresende anfangen können?
In verschiedenen Verordnungen und Beschlüssen, werden u.a. folgende Änderungen und Ergänzungen festgelegt:
Die Umgehungen des Russlandembargos sollen intensiver bekämpft werden, u.a., durch
• Erweiterung des Durchfuhrverbots
• Verpflichtung, die Wiederausfuhr bestimmter Güter vertraglich zu verbieten.
• Meldepflichten bei Transaktionen von Unternehmen, die zu mehr als 40 % in russischer Hand sind.
Es gibt aber auch Positives zu vermelden: Die Frist zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Veräußerung von gelisteten Gütern zum Rückzug aus dem russischen Markt, Art. 12b VO 833/2014 ist auf den 30.6.2024 verlängert worden. Sollten Sie das in Betracht ziehen, sprechen Sie uns an.
Die Regeln sind recht komplex. Sie scheinen auch eher mit der heißen Nadel gestrickt zu sein. Schon Tage vor der Veröffentlichung wurde davon in Brüsseler Kreisen berichtet und sogar schon der Vollzug auf LinkedIn gepostet. Die eigentliche Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte sodann auch an mehreren Tagen und leider zunächst ohne die erforderlichen Anhänge in html (als pdf kann man sie schon lesen). Bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen gleichwohl ihre Wirksamkeit erreichen, die zumindest politisch höchst erforderlich ist – auch und gerade wenige Tage vor Weihnachten.