04.12.2017 09:25 Alter: 6 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft

Embargomaßnahmen gegen Venezuela

Die anhaltende instabile Lage in Venezuela bezogen auf die anhaltende Beeinträchtigung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte hat dazu geführt, dass die Europäische Union am 13. November 2017 durch den Beschluss GASP 2017/2074 auf diese Krise und insbesondere auf die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen und übermäßigen Gewaltanwendungen in Venezuela reagiert hat und restriktive Maßnahmen erlassen hat.

Dieser Beschluss wurde mit Verordnung (EU) 2017/2063 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt.

Die Embargomaßnahmen betreffen Waffen, Güter der internen Repression, Güter zur Überwachung des Internets und des Telefonverkehrs und Finanzsanktionen.

Das Waffenembargo wird durch eine Änderung der §§ 74 ff Außenwirtschaftsverordnung (AWV) umgesetzt werden. Beachten Sie bitte, dass die Erbringung von Technischer Unterstützung in Bezug auf Rüstungsgüter nach Maßgabe des Art. 2 der Verordnung (EU) 2017/2063 bereits jetzt verboten ist.

Gemäß Art. 3 der o. g. Verordnung ist die Ausfuhr und die Erbringung von Technischer Unterstützung in Bezug auf Güter der internen Repression verboten. Diese Güter finden Sie in Anhang I der o. g. Verordnung.

Gemäß Art. 6, 7 der o. g. Verordnung bedarf die Ausfuhr und die Erbringung Technischer Unterstützung in Bezug auf Güter, die zur Überwachung des Internet und des Telefonverkehrs verwendet werden können, einer vorherigen Genehmigung. Diese Güter finden Sie in Anhang II der o. g. Verordnung.

Daneben sieht die o. g. Verordnung auch Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen in Venezuela vor. Die hierzu gehörigen Namenslisten (Anhänge III, IV) sind jedoch noch nicht gefüllt.

Bitte beachten Sie, dass Venezuela mit sofortiger Wirkung als Waffenembargoland im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-Use-Verordnung) anzusehen ist.

Sollten Sie in Kontakt stehen mit Geschäftspartnern in Venezuela oder in Geschäftsbeziehung stehen, die wenn auch nur im Weiteren mit Venezuela zu tun haben, ist auf jeden Fall eine neue Überprüfung der Lage erforderlich. Sprechen Sie uns gerne an.