08.08.2014 12:58 Alter: 10 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Dr. Ulrich Möllenhoff, Fachanwalt für Steuerrecht

Russland verhängt sofortigen Importstopp für Nahrungsmittel

Am 06.08.2014 hat Russland als Reaktion auf westliche Sanktionen, die sich infolge des Absturzes der Malaysia Airlines verschärft hatten, einen Importstopp für Nahrungsmittel verhängt. Betroffen sind sowohl Fleisch- und Milchprodukte sowie Obst und Gemüse. Das Importverbot soll zunächst für ein Jahr gelten und betrifft neben den EU-Staaten auch die USA, Kanada, Australien und Norwegen. Von russischer Seite wurde die Kontrolle der Durchführung durch den föderalen Zolldienst angeordnet. In der nachstehenden Tabelle sind die betroffenen Warenaufgelistet.

Code der Warennomenklatur der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Zollunion
 
Warenbezeichnung *)***)
 

0201
 
Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
 

0202
 
Fleisch von Rindern, gefroren
 

0203
 
Schweinefleisch, frisch, gekühlt oder gefroren
 

0207
 
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
 

aus 0210 **)
 
Fleisch, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
 

0301, 0302, 0303, 0304, 0305, 0306, 0307, 0308
 
Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
 

0401, 0402, 0403, 0404, 0405, 0406
 
Milch und Milchprodukte
 

0701 0702 00 000, 0703, 0704, 0705 , 0706, 0707 00, 0708, 0709, 0710, 0711, 0712, 0713, 0714
 
Gemüse, Wurzeln und essbare Knollen
 

0801, 0802, 0803, 0804, 0805, 0806, 0807, 0808, 0809, 0810, 0811, 0813
 
Früchte und Nüsse
 

1601 00
 
Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen daraus
 

1901 90 110 0 1901 90 910 0
 
Fertige Erzeugnisse, einschließlich Käse und Quark auf Basis pflanzlicher Fette
 

2106 90 920 0, 2106 90 980 4 90 980 2106 5, 2106 90 980 9
 
Lebensmittelerzeugnisse (Milchprodukte auf Basis von Pflanzenfett)
 


* Für die Zwecke dieser Liste sollte ausschließlich der Code der Warennomenklatur der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Zollunion verwendet werden, Warenbezeichnungen sind nur zum besseren Verständnis angeführt.

 ** Für diese Position sollen sowohl der Code der Warennomenklatur der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Zollunion als auch die Warenbezeichnung beachtet werden.

 *** Außer für Waren, die für Babynahrung bestimmt sind.