
Steuern
Ihr Problem ist unsere Aufgabe.
Als Fachanwälte für Steuerrecht beraten wir Unternehmen und Privatpersonen in steuerrechtlichen Fragen – von der laufenden Beratung bis zur Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten. Unsere Erfahrung aus Beratung, Seminaren und Veröffentlichungen fließt unmittelbar in die praktische Arbeit für unsere Mandanten ein.
Steuerstrafverteidigung
Wir verteidigen Unternehmen und Privatpersonen in Steuerstrafverfahren und begleiten sie bereits im Ermittlungsverfahren. Unser Ziel ist es, steuerstrafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Verfahren möglichst zu vermeiden und die Interessen unserer Mandanten konsequent zu vertreten. Und sollte mal was schief gegangen sein, unterstützen wir Sie bei der Korrektur gegenüber den Steuerbehörden.
Steuerfahndung
Wir begleiten Mandanten bei Maßnahmen der Steuerfahndung und stehen bereits bei ersten Anzeichen eines möglichen Ermittlungsverfahrens beratend zur Seite. Auch bei Durchsuchungen und weiteren Ermittlungsmaßnahmen unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Einordnung und entwickeln gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie.
Strafbefreiende Selbstanzeige
Wir prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich und sinnvoll ist. Dabei begleiten wir den gesamten Prozess von der Prüfung der steuerlichen Sachverhalte bis zur sorgfältigen Vorbereitung und Abgabe der Selbstanzeige.
Umsatzsteuer
Wir beraten Unternehmen zu nationalen und insbesondere grenzüberschreitenden Umsatzsteuerfragen. Dazu gehören unter anderem innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen, Einfuhrumsatzsteuer sowie komplexe Gestaltungen wie Reihen- und Dreiecksgeschäfte.
Verbrauchsteuern
Wir beraten zu besonderen Verbrauchsteuern wie Energie-, Strom-, Bier-, Kaffee- und Branntweinsteuer sowie zur Einfuhrumsatzsteuer. Dabei prüfen wir insbesondere steuerliche Pflichten, Vergünstigungen und Gestaltungsmöglichkeiten und unterstützen bei der rechtssicheren Umsetzung.
Begleitung von Außenprüfungen
Wir begleiten Unternehmen bei Betriebs- und Außenprüfungen und vertreten ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung. Dabei helfen wir, steuerliche Fragestellungen frühzeitig einzuordnen, auf Prüfungsfeststellungen angemessen zu reagieren und unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden.
Internationales Steuerrecht
Wir beraten Unternehmen bei grenzüberschreitenden steuerlichen Sachverhalten und internationalen Geschäftsmodellen. Dabei geht es insbesondere um die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, grenzüberschreitende Steuerpflichten und die steuerrechtliche Gestaltung internationaler Aktivitäten.
Zusammenarbeit mit Steuerberatern
Wir arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen, wenn bei komplexen steuer-, zoll- oder außenwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen eine zusätzliche rechtliche Expertise erforderlich ist. Dabei sorgen wir für eine effiziente Arbeitsteilung und unterstützen den bestehenden Berater gezielt bei rechtlichen Spezialfragen.
Gemeinnützigkeitsrecht
Wir beraten Vereine, Stiftungen, gGmbHs und andere gemeinnützige Körperschaften zu steuerrechtlichen Fragen rund um die Gemeinnützigkeit. Dazu gehören insbesondere die Gestaltung und Überarbeitung von Satzungen sowie die Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in Rechtsprechung und Finanzverwaltung.