EU-Kommission: Überarbeitung des Anhang I der Dual-Use VO

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Die EU-Kommission hat am 8. September 2025 eine delegierte Verordnung zur Aktualisierung von Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-VO) angenommen. Diese Anpassung soll die Liste stärker an neue Technologien und internationale Verpflichtungen (z. B. Wassenaar, MTCR, Australia Group, NSG) anpassen. Voraussichtlich wird sie im November 2025 (nach dem üblichen Prüfverfahren von Rat und Parlament) in Kraft treten können.

Bedeutung und Handlungsempfehlung für Unternehmen

Die internen Compliance-Programme und Exportkontrollprozesse müssen geprüft werden. Damit sichergestellt ist, dass die Neuerungen korrekt umgesetzt werden. Einzelne Bereiche sind neu in die Dual-Use-VO aufgenommen worden. Unternehmen, die Güter in Bereichen wie Quantentechnologie, Halbleiterfertigung, Hochtemperaturmaterialien oder additive Fertigung herstellen oder handeln, sollten prüfen, ob ihre Produkte nun neu unter die Genehmigungspflicht fallen. Die technische Spezifikation oder die Parameter eines Produkts sind vertiefter erfasst worden. Nun kann das entscheidend sein – auch wenn das Produkt in früheren Versionen nicht betroffen war, könnte eine neue Variante erfasst sein.

Überblick über die neu erfassten und veränderten Bereiche:

Technologie / BereichNeu geregelt / stärker kontrolliertHinweise / Beispiele
QuantentechnologieNeue Kontrollinhaltez. B. Quantencomputer, elektronische Komponenten für kryogene Anwendungen, parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme, kryogene Wafer-Prober
Halbleiter / FertigungstechnikErweiterung der Kontrollez. B. Atomic Layer Deposition (ALD) Anlagen, epitaktische Abscheidungsausrüstung, Lithographieanlagen, EUV-Pellicles, Masken & Reticles, Etch-Equipment, Materialien für Fertigung.
Fortgeschrittene Schaltungen / ElektronikNeue Einträge und Anpassungenz. B. Field Programmable Logic Devices / Systeme, elektronische Baugruppen, besondere Definitionen von Chips etc.
Beschichtungen / Materialien bei hohen TemperaturenNeue RegelungenHochtemperatur-Beschichtungen werden explizit erfasst
Additive Fertigung / 3D-DruckZusätzliche Kontrollenz. B. Maschinen, Materialien und spezielle Zusätze oder Legierungen (Inoculants) für Pulverprozesse
Peptidsynthese / BiotechnologieAufnahme neuer GüterPeptidsynthesizer werden neu erfasst

Fazit

Sollten Sie zu einer der erwähnten Branchen gehören, überdenken Sie Ihren internen Compliance und Exportkontrollprüfungsprozess und schaffen Sie sich Raum für eine Güterlistenprüfung ab November.

Ihre Autorin: Rechtsanwältin Julia Gnielinski