Es wurde lange angekündigt: Am 30.06.2026 treten die bestehenden Schutzmaßnahmen auf Stahl außer Kraft und werden durch die neuen Schutzmaßnahmen abgelöst, die ab 01.07.2026 gelten. Die entsprechende Verordnung, die Verordnung (EU) 2026/1384 zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2170, wurde im EU-Amtsblatt L vom 24.06.2026 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 01.07.2026. Damit steht nun der verbindliche Verordnungstext in deutscher Sprache zur Verfügung, was gut ist, damit Einführer sich mit den Regelungen vertraut machen können. Bislang stand nur der Entwurf der VO, zuletzt in Form der Ratsfassung, in englischer Sprache zur Verfügung.
Den einschlägigen Pressemitteilungen der beteiligten EU-Organe konnte man im Laufe des Gesetzgebungsprozesses entnehmen, was nun gelten wird:
- Die zollfreien Einfuhrkontingente wurden gesenkt und liegen nun bei jährlich 18.345.922 Tonnen (Anhang II).
- Der Zollsatz außerhalb des Kontingents liegt bei 50% (bislang 25%).
- Nachweiserbringung für das Land des Schmelzens und Gießens
Gemäß Art. 4 der neuen Verordnung muss der Einführer betroffener Warenkategorien zum Zeitpunkt der Einfuhr „überprüfbare geeignete Nachweise“ vorlegen, z. B. eine Walzwerksbescheinigung zum Nachweis des Landes, in dem der Rohstahl oder das Roheisen ursprünglich in flüssiger Form in einem Stahl- oder Eisenerzeugungsofen hergestellt und anschließend in seinen ersten festen Zustand gegossen wurde. Die EU-Kommission wird hierzu Durchführungsrechtsakte erlassen, mit denen die Art der von den Einführern vorzulegenden Nachweise festgelegt wird. Dabei soll die besondere Situation von KMU berücksichtigt und ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand vermieden werden. Der erste dieser Durchführungsrechtsakte wird spätestens am 31. August 2026 erlassen.
Aktuell läuft zu dieser Thematik noch ein Konsultationsverfahren, bei dem Unternehmen und Verbände die Möglichkeit haben, Stellungnahmen abzugeben. Unternehmen können ggf. auch über ihre Industrieverbände Einfluss ausüben. Das Konsultationsverfahren läuft noch bis zum 02.07.2026:
Ziel dieser Schutzmaßnahmen ist, dass die negativen Auswirkungen der weltweiten Überkapazitäten im Stahlsektor auf den EU-Stahlsektor verhindert werden. Schon im Jahr 2019 ergab eine Analyse, dass sich die Stahlindustrie der Union damals in einer Situation befand, in der ein ernsthafter Schaden drohte, weshalb die EU Schutzmaßnahmen in Form der VO (EU) 2019/159 erließ. Diese Situation hat sich durch die handelsbeschränkenden Maßnahmen u.a. der USA, die diesen Bereich betreffen, weiter verschärft.
Wie schon unter den bisherigen Schutzmaßnahmen hat die EU-Kommission die Möglichkeit, die Kontingentsmengen anzupassen, wobei sicherzustellen ist, dass ihr Gesamtwert weder unter 14.400.000 Tonnen noch über 22.200.000 Tonnen liegt. Dieser Mechanismus ist wichtig, damit auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der globalen Überkapazitäten sowie der Nachfrage reagiert werden kann.
Wir halten Sie zu dieser Thematik auf dem Laufenden!
Ihre Autorin: Almuth Barkam