Europäischer Zollrechtstag in Graz befasst sich mit „Verantwortung, Nachhaltigkeit und Menschenrechten“

Unter diesem herausfordernden Titel trafen sich Vertreter aus Wirtschaft, Behörden, Gerichten und Beratung auf Einladung der WKO, um Zoll und Außenwirtschaft auf verantwortliches und nachhaltiges Handeln sowie auf die Einhaltung der Menschenrechte auszuleuchten. In der auch von Möllenhoff Rechtsanwälte gesponserten Veranstaltung kamen sowohl unabhängige Wissenschaftler als auch zahlreiche Vertreter von Bundes- und Europabehörden sowie die beteiligte Wirtschaft in Vorträgen zu Wort. Ganz besonders spannend waren die lebhaften Diskussionen sowohl im Saal als auch außerhalb.

Prof. Dr. Markus Scholz, FH Wien, eröffnete mit einer Beschreibung der „ethischen Verantwortung für die Unternehmen“, die sich auch im Bereich Zoll- und Außenwirtschaft stellt. Er wies vor allen Dingen darauf hin, dass Unternehmen in den letzten Jahren immer politischer geworden seien, und dass die Unternehmen für diese Aufgabe, sich auch zu aktuellen politischen Herausforderungen aus Gesellschaft (Gender Diskussion) bis hin zu außen- und sicherheitspolitischen Themen zu äußern, nur unzureichend vorbereitet seien. Gleichzeitig sah er die Fähigkeit der Regierenden, die aktuellen Fragen zu sehen und einer Lösung zuzuführen, sehr kritisch, indem er eine gewisse Schwäche in der Durchsetzung aber auch fehlende Kompetenz beschrieb.

Gerade im Bereich des folgenden Vortragsthemas, der Verhinderung von Umweltschäden und der Verletzung von Menschenrechten in der Lieferkette, zeigte sich das zuvor Gesagte: die große Verantwortung der Unternehmen, aber auch die große Notwendigkeit, gesetzgeberische Maßnahmen an Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit auszurichten und insbesondere Regeln zu schaffen, die weder die Unternehmen überfordern noch das Ziel der Verhinderung von Menschenrechtsverletzung oder Umweltschäden außer acht lassen. Der Komplexität dieses Themas ist es geschuldet, dass wohl der anwesende Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Herr Torsten Safarik, als auch Anasha Wahidi vom Bundeswirtschaftsministerium für die deutsche Regelung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes als auch Susanne Knöfel von der EU-Kommission im Bezug auf eine einheitliche Regelung noch einiges an Nachschärfung von Details zusagten. Die EU-Regelung wird daher auch noch einige Zeit – mindestens bis ins nächste Jahr – auf sich warten lassen.

Verfasser: Dr. Ulrich Möllenhoff