
Die Eskalation der erhobenen Zölle hat ihre Vorgeschichte bereits in der ersten Amtszeit von Donald Trump. Sie beruht auf seiner Ansicht, dass über die erhobenen Zölle der Haushalt der USA gestützt werden kann und die amerikanischen Konsumenten sich gezwungen sehen, amerikanische Produkte zu kaufen.
Die Vereinigten Staaten erließen Zusatzzölle auf der Grundlage von Section 232 des Trade Expansion Act der Vereinigten Staaten von 1962 auf die Einfuhren bestimmter Stahl- und Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in der EU mit Wirkung vom 1. Juni 2018 und auf die Einfuhren derivativer Stahl- und Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in der Union mit Wirkung vom 8. Februar 2020.
Die EU reagierte auf die ersten Zusatzzölle am 20.06.2018 mit der VO (EU) 2018/886, mit der sie zusätzliche Zölle auf bestimmte Waren mit Ursprung USA erhob. Die Zusatzzölle werden für einzelne Zolltarifnummern definiert und können 10%, 25%, 35% oder gar 50% betragen. Betroffen hiervon waren Waren wie Krafträder von Harley Davidson, Bourbon Whisky usw.
Als Reaktion auf die zweite Erhebung von Zusatzzöllen reagierte die EU am 07.04.2020 mit der VO (EU) 2020/502 und ergänzte geringfügig Waren.
Unter Präsident Joe Biden konnte der Handelskrieg dann beigelegt werden und die Zusatzzölle wurden von der EU vollständig und von Seiten der USA im Rahmen einer Kontigentlösung ausgesetzt.

Gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit, gestützt auf eine Notstandsgesetzgebung, erließ Donald Trump zusätzliche Zölle auf Einfuhren unter anderem am 10.02.2025 auf Einfuhren aus Stahl- und Aluminiumerzeugnissen und derivativen Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in Höhe von 25% oder 10% gültig ab dem 12.03.2025. (Proclamation no. 10896 vom 10. Februar 2025, Adjusting Imports of Steel into the United States, sowie zugehörige Anhänge; Proclamation no. 10895 vom 10. Februar 2025, Adjusting Imports of Aluminium into the United States, sowie zugehörige Anhänge; Notice by the Industry and Security Bureau vom 4. April 2025: Implementation of Duties on Aluminum Derivatives Beer and Empty Aluminum Cans Pursuant to Proclamation 10895 Adjusting Imports of Aluminum Into the United States.) Derivatives Beer and Empty Aluminum Cans Pursuant to Proclamation 10895 Adjusting Imports of Aluminum Into the United States.)
Am 26. März 2025 führten die Vereinigten Staaten dann neue Schutzmaßnahmen in Form zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen mit Ursprung unter anderem in der Union in Höhe von 25 % mit unbefristeter Geltungsdauer ein, und zwar mit Wirkung vom 3. April 2025 für Kraftfahrzeuge sowie ab dem im Federal Register angegebenen Datum, spätestens jedoch dem 3. Mai 2025, für Kraftfahrzeugteile (Proclamation no. 10908 vom 26. März 2025, Adjusting Imports of Automobiles and Automobile Parts into the United States.).
Am 31. März 2025 erließ die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/664 der Kommission, mit der die zusätzlichen Wertzölle bis zum 14. April 2025 ausgesetzt wurden (Durchführungsverordnungen (EU) 2018/886 und (EU) 2020/502). Hier verlängerte die EU Kommission noch einmal die Aussetzung der beiden alten Reaktionen aus dem ersten Zollstreit mit den USA, um besonnen weitere Aktionen abzuwarten, die bereits diffus angekündigt waren.
Am 2. April 2025 führten die Vereinigten Staaten mit Wirkung vom 9. April 2025 und mit unbegrenzter Geltungsdauer zusätzliche Zölle gestaffelt für die ganze Welt ein. Dr. Möllenhoff berichtete darüber: Uneinige Staaten von Amerika. Für die EU ergab sich die Höhe von 20 % auf die Einfuhren aller Waren mit Ursprung in der Union ein (Presidential Executive Order 14257 vom 2. April 2025 Regulating Imports With a Reciprocal Tariff To Rectify Trade Practices That Contribute to Large and Persistent Annual United States Goods Trade Deficits).
Am 9. April 2025 senkten die Vereinigten Staaten mit Wirkung vom 10. April 2025 die zusätzlichen Zölle für die Einfuhren von Waren mit Ursprung in der Europäischen Union für die Dauer von 90 Tagen von 20 % auf 10 %.
Am 14. April 2025 erließ die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/778 der Kommission über handelspolitische Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886, die die Anwendung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter anderer Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten in die Union und die Änderung bestimmter mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 eingeführter zusätzlicher Zölle vorsieht, so auch die Reduktion auf maximal 25%.
Am selben Tag wurde aber bereits noch von der EU auch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/786 erlassen, die die Einführung der Zusatzzölle zunächst mal aussetzt bis zum 14.07.2025.

Die EU hat sich mit dieser abwartenden Reaktion Spielraum verschafft. Sie muss erst wieder handeln, wenn klar ist, was auf die amerikanische Aussetzung folgt. Gleichzeitig ist sie vorbereitet, durch die bereits vorliegenden und nur ausgesetzten Verordnungen sofort mit Gegenzöllen reagieren zu können. Sie hat nicht direkt den Zorn auf sich gezogen wie China, zeigt aber trotzdem Stärke, die Zusatzzölle sind beschlossen und können sehr kurzfristig in Kraft treten.
Verfasserin: Rechtsanwältin Julia Gnielinski