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Die Europäische Kommission hat angekündigt, vorläufig die Einfuhrzölle der EU auf chinesische Elektroautos zu erhöhen. Derzeit liegt der reguläre Einfuhrzoll für Fahrzeuge aus China bei 10%. Ab dem 04. Juli 2024 sollen zusätzlich bis zu 38,1% Strafzoll hinzukommen. Im Vorfeld hatte die Kommission verschiedene Hersteller über einen längeren Zeitraum untersucht. Je nachdem, ob die Hersteller bei der Untersuchung der Kommission mitgewirkt hatten oder nicht, variieren die Importzölle zwischen 21% und 38%. Darüber hinaus sind für bestimmte chinesische Hersteller besondere Importzollsätze vorgesehen: Für BYD ist ein Importzoll von 17,4 % vorgesehen und für Geely 20 %. (s. Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/eu-strafzoelle-china-e-autos-100.html)

Durch diese Strafzölle sollen die Wettbewerbsverzerrungen ausgeglichen werden. China wird vorgeworfen durch staatliche Subventionen chinesische Produkte zu günstigeren Preisen anbieten zu können. Im globalen Welthandel hat das weitreichende Folgen für Mitbewerber. Daher versucht die Kommission ihren heimischen Markt zu schützen und sicherzustellen, dass heimische Wettbewerber weiterhin mit den Elektroautos aus China konkurrieren können.

Die Europäische Kommission bestreitet mit den unterschiedlichen Zollerhöhungen einen anderen Weg als die USA, die pauschal auf chinesische Elektroautos inzwischen 100% Einfuhrzölle erheben.

Die Erhebung von Strafzöllen birgt immer das Risiko, dass ein Handelskrieg entfacht wird und Produkte sich dadurch signifikant versteuern. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die direkten Wettbewerber betroffen sind, sondern auch Zulieferer. China hat aktuell eine Anti-Dumpinguntersuchung gegen Produkte, u.a. Schweinefleisch aus der EU eingeleitet. Dies wird als unmittelbare Reaktion der Erhöhung der vorläufigen Zölle gewertet.

Es bleibt spannend, wie sich die Lage weiterentwickelt, denn nach den Spielregeln der Welthandelsorganisation (WTO) stehen nun zunächst Gespräche zwischen China und der EU an. Sollten diese bis zum 04. Juli 2024 scheitern, werden die Strafzölle vorläufig erhoben. Dann müssten Anfang November die Mitgliedstaaten der EU über die Strafzölle abstimmen. In den Mitgliedsstaaten gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die Strafzölle erhoben werden sollen oder nicht.

Verfasserin: Rechtsanwältin Stefanie Brzoska