IEEPA, CBP, ACE und CAPE: Die Rückerstattung der rechtswidrigen US-Zölle

Die Rückforderung zu Unrecht erhobener US-Zölle ist seit den jüngsten Gerichtsentscheidungen und dem Start des CAPE-Systems kein abstraktes Diskussionsthema mehr. Für Unternehmen, die Ware in die USA verkauft haben, stellen sich jetzt die praktische Fragen, wie gezahlte Zusatzzölle auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) zurückgefordert werden können, wer den Antrag stellen darf und welche Verfahrensschritte einzuhalten sind. Vorab: Die Erstattung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag im ACE Portal gegenüber der U.S. Customs and Border Protection (CBP) und innerhalb verfahrensrechtlicher Grenzen.


Zunächst muss zwischen den verschiedenen US-„Zollprogramme“ unterschieden werden. Die aktuelle Erstattung betrifft nur solche Zusatzzölle, die auf den IEEPA gestützt wurden. Nicht umfasst sind dagegen die weiterhin bestehenden sektoralen Maßnahmen wie die Section 232-Zölle oder die China-bezogenen Section 301-Zölle. Auch die derzeitigen globalen Zusatzzölle nach Section 122 sind nicht Teil des IEEPA-Erstattungsverfahrens, werden aktuell aber ebenfalls gerichtlich angegriffen. Unternehmen müssen daher zunächst sehr genau prüfen, welche Abgabe tatsächlich gezahlt wurde und auf welcher Rechtsgrundlage der Zoll beruhte.


Das Grundsatzurteil eröffnet Anspruch
Grundlage für die Rückerstattung bildet die Entscheidung des U.S. Supreme Court vom 20. Februar 2026: Dort hat das höchste US-amerikanische Gericht geurteilt, dass der US-Präsident nicht die Befugnis hatte, auf Basis des IEEPA Zölle zu erheben. Praktisch relevant wird dieses Urteil aber erst vor allem durch die nachfolgenden Entscheidungen und Anordnungen des Court of International Trade (CIT) und die nun von den US-Zollbehörden implementierte Verfahrenslösung. Nachdem Atmus Filtration die Klage zurückgezogen hatte, ist nunmehr Euro-Notions Florida der Lead Case vor dem CIT im Verfahren gegen die IEEPA-Zölle. Die Auswechslung des Lead-Case hatte keine wesentlichen Auswirkungen. Wie auch schon im Fall Atmus Filtration hat die U.S. Customs and Border Protection (CBP) im Fall Euro-Notions Florida vom zuständigen Richter Richard Eaton die Anweisung bekommen, ein Verfahren zu entwickeln, mit dem die zu Unrecht erhobenen IEEPA-Zölle zurückbezahlt werden können. Hierfür wurde das Consolidated Administration and Processing of Entries (CAPE) entwickelt. Es handelt sich also nicht um eine freiwillige Kulanzregelung der Behörde, sondern um die Umsetzung der gerichtlichen Vorgabe. Zwar hat das CIT ausdrücklich festgestellt, dass alle IEEPA-Zölle zurückgezahlt werden müssen (also noch nicht liquidierte, bereits liquidierte bis 180 Tage und endgültig liquidierte über 180 Tage), gleichwohl passiert das nicht automatisch. Erstattungen werden nur auf Antrag vorgenommen.


Das CAPE-Verfahren
Im Mittelpunkt des Erstattungsprozesses steht das neue CAPE-Verfahren (Consolidated Administration and Processing of Entries). Über das Automated
Commercial Environment (ACE)-Portal können seit Montag (20. April 2026) Erstattungsanträge eingereicht werden, wobei die Einreichung niedrigschwellig über eine CSV-Datei erfolgen kann, die als „CAPE Declaration“ bezeichnet wird und eine Liste der betroffenen Entry Numbers enthält.


Besondere Aufmerksamkeit in Phase 1 des CAPE verdienen die Fristen. Die CBP lässt für das CAPE Verfahren aktuell nur unliquidierte Zollanmeldungen oder Anmeldungen bis maximal 80 Tage nach Liquidation zu. Hintergrund ist, dass die CBP diese Einträge von sich aus und freiwillig innerhalb von 90 Tagen ab Liquidation reliquidieren kann. Für Anmeldungen, deren Liquidation schon länger als 80 Tage her ist, bleibt (aktuell) nur das Erheben eines formellen Protest, um zu verhindern, dass die Liquidation rechtskräftig wird. Dieser Weg ist insbesondere für Fälle relevant, in denen die 80-Tage-Grenze bereits überschritten ist, die 180-Tage-Frist aber noch läuft. Bei der Fristenkontrolle müssen daher die Liquidationszeitpunkte der jeweiligen Anmeldungen genau beachtet werden. Post Summary Corrections (PSC) können für die Rückzahlung der IEEPA-Zölle ausdrücklich nicht verwendet werden. Als Rückzahlungsziel gibt CBP inzwischen einen recht konkreten Erwartungshorizont vor: Im Regelfall sollen Erstattungen 60 bis 90 Tage nach Annahme des CAPE-Antrags ausgezahlt werden.


Geplante Erweiterungen bei CAPE
Die CBP hat Erweiterungen für CAPE in den nächsten Phasen angekündigt, in denen weitere Einträge über CAPE zurückgefordert werden können. Dadurch soll der Anordnung des Gerichts vollumfänglich nachgekommen werden. Zukünftig sollen unter anderem auch Einfuhren, für die ein Einspruch (Protest) eingelegt wurde, solche, die nicht in ACE erfasst sind oder keinen Liquidationsstatus haben oder auch solche, die bereits endgültig liquidiert sind (Liquidation vor mehr als 180 Tagen), über CAPE zurückgefordert werden können. Wer hat den Anspruch – wer „nur“ das wirtschaftliche Interesse? Antragsberechtigt für CAPE ist ausschließlich der Importer of Record (IOR) oder der ermächtigte customs broker, der die Zollanmeldung abgegeben hat. Die wirtschaftliche Betroffenheit allein genügt nicht. Wichtig ist, dass derjenige, der den Erstattungsanspruch stellen kann und derjenige, der von den Zöllen wirtschaftlich belastet gewesen ist, nicht zwangsläufig zusammenfallen. Ist das Unternehmen selbst oder die US-Tochtergesellschaft Importer of Record, liegt der unmittelbare CBP-Anspruch regelmäßig dort. Ist dagegen US-Kunde Importeur, kann das deutsche Unternehmen wirtschaftlich zwar mittelbar belastet sein, aber öffentlich-rechtlich fehlt dann meist die eigene Antragsberechtigung. Im zweiten Schritt stellt sich die zivilrechtliche Frage, wie eine Erstattung im Innenverhältnis zu verteilen ist oder ob der Vertragspartner verpflichtet ist, einen CAPE-Anspruch geltend zu machen. Maßgeblich sind hierfür die zugrundeliegenden vertraglichen Regelungen (insbesondere Incoterms, Preisanpassungs- und Zolltragungsklauseln sowie Hardship-Regelungen). In der Regel dürfte die Vertragspartei, die die IEEPA-Zölle wirtschaftlich zu tragen hatte, auch einen Anspruch auf entweder das Behalten der Zollerstattung oder die Auskehr einer vereinnahmten Erstattung haben. Hier sind die Verträge genau zu
prüfen.


Fazit
Die FAQ der CBP und die ergänzenden CBP-Unterlagen schärfen das Bild erheblich: IEEPA-Rückerstattungen sind möglich, aber nur über das formalisierte CAPE-Verfahren. Maßgeblich sind, die formale Rolle des Importer of Record beziehungsweise des einreichenden licensed broker, die strukturierte Übermittlung per CSV, die Hinterlegung funktionsfähiger ACH-Bankdaten und eine sorgfältige Fristenkontrolle. CBP nennt zudem einen Auszahlungsrahmen von regelmäßig 60 bis 90 Tagen nach Annahme eines Erstattungsantrags und
macht klar, dass Post Summary Corrections für diese Rückerstattungen gerade nicht der richtige Weg sind. Für deutsche Unternehmen lautet die Konsequenz daher: Die betroffenen Entries identifizieren, den formellen Importeur feststellen, die Erstattungsfähigkeit über CAPE prüfen und die technische Antragstellung sauber vorbereiten. Die zivilrechtlichen Fragen zum Behaltendürfen der Erstattung schließen sich an.


Weiterführende Hinweise

Ihr Autor: Maximilian Pohl