III. Die weiteren Entwicklungen zu den US-Sonderzöllen auf Stahl und Aluminium

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In unseren News vom 12. Februar 2025 haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die Vereinigten Staaten unter Präsident Trump Sonderzölle auf zahlreiche Stahl- und Aluminiumerzeugnisse erheben werden. Die damals angekündigte Liste der betroffenen Produkte wurde inzwischen veröffentlicht und ist im Anhang zur Proklamation 10896 vom 10. Februar 2025 einsehbar: https://www.federalregister.gov/documents/2025/02/18/2025-02833/adjusting-imports-of-steel-into-the-united-states.

Die Einführung dieser Zölle markiert eine Fortsetzung des Handelskonflikts mit den USA, der im Jahr 2018 begann. Obwohl es zwischenzeitlich gelungen war, die gegenseitigen Maßnahmen zu lockern, droht diese Entwicklung nun rückläufig zu sein und es ist mit weiteren handelspolitischen Restriktionen zu rechnen.

Der Präsident des Wirtschaftsverbands der europäischen Eisen- und Stahlindustrie, Dr. Henrik Adam, betonte in einer Stellungnahme die Notwendigkeit einer entschlossenen Reaktion der Europäischen Union. Er fordert ein umfassendes Zollsystem beizubehalten, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu schützen. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier: https://www.eurofer.eu/press-releases/statement-on-u-s-steel-tariffs-by-eurofer-president-dr-henrik-adam.

Die Europäische Kommission hat zudem einen Fragen-Antworten-Katalog zur gegenseitigen Zollpolitik veröffentlicht, der unter folgendem Link abrufbar ist: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/document/print/en/qanda_25_541/QANDA_25_541_EN.pdf.

Insbesondere wird darin auch erläutert, dass die Mehrwertsteuer auch auf in der EU hergestellte Waren anfällt und nicht als diskriminierende Maßnahme gegenüber ausländischen Produkten zu verstehen ist. Die Mehrwertsteuer unterscheidet sich somit grundlegend von einem Einfuhrzoll.

Verfasserin: Rechtsanwältin Stefanie Brzoska