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Sie werden es sicherlich den Medien entnommen haben, dass die Verabschiedung der „EU-Lieferkettenrichtlinie“ (Corporate Sustainability Due Diligence – CSDDD) gestoppt wurde. Die endgültige Abstimmung über die Richtlinie ist am vergangenen Mittwoch (28.02.2024) abgesagt worden, weil sich bei einer mündlichen Abfrage vorab abzeichnete, dass keine Mehrheit dafür zustande kommen würde.

Abstimmungen im Rat werden mit einer qualifizierten Mehrheit getroffen. Dafür müssen 15 der 27 EU-Staaten zustimmen (= 55% der Mitgliedstaaten), die zudem mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren (https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/voting-system/qualified-majority/). Schwergewicht Deutschland hatte angekündigt, sich zu enthalten. Da die FDP sich einer Zustimmung verweigert hat, konnte die Regierungskoalition nicht mit einer Stimme sprechen. Ob man noch zeitnah vor der Wahl zum europäischen Parlament Anfang Juni eine Kompromisslösung finden wird, ist äußerst fraglich.

Das späte Zurückrudern ist unüblich, da man die Positionen bereits im Trilog-Verfahren zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischem Rat abgestimmt hatte und hier zu einer Verhandlungslösung gekommen war (s. Schlagbaum 01/2024). Das faktische „Nein“ der Bundesregierung ist ein schwerer Schlag für das Vertrauen in dieses – zwar informelle – in der Regel sehr verlässliche Verfahren im Gesetzgebungsprozess.

Ein schwerer Schlag ist die Nichtverabschiedung der Richtlinie auch für die deutschen Unternehmen, die bereits dem LkSG unterliegen sowie für die Unternehmen, die sich freiwillige Nachhaltigkeitsstandards auferlegt haben und auf einheitliche Wettbewerbsbedingungen in Europa gehofft hatten.

Vor diesem für die deutsche Wirtschaft so wichtigen Anliegen wäre es hilfreich (gewesen), die Regelung genau zu lesen statt Schreckgespenste zu prophezeien: Es geht darum, Sorgfaltspflichten in die Unternehmenspolitik einzubeziehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt im eigenen Tätigkeitsbereich, bei Tochterunternehmen und in etablierten Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Wertschöpfungsketten zu vermeiden. Was als geeignet anzusehen ist, liegt dabei im Ermessen der Unternehmen. Mittel der Wahl stellen Risikoanalysen dar, mit denen viele Unternehmen aufgrund ihrer Zoll- und Exportkontrollthematik längst ebenso vertraut sind wie mit der Dokumentation von Vorgängen. Schade, dass die Chance vertan wurde, durch mehr europäische Marktmacht mehr Einfluss auf Zulieferer im Drittland auszuüben. Es hätte deutschen Unternehmen sehr geholfen. Ob die Richtlinie noch eine Zukunft hat, ist aktuell fraglich.

Verfasserin: Rechtsanwältin Almuth Barkam