Wo Recht auf Wirtschaft trifft: Wie können Sie sich an einem Antidumpingverfahren beteiligen?

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Als Betroffener von einem Antidumpingverfahren gilt es schnell zu handeln, um die kurzen Fristen der Europäischen Kommission einzuhalten und so alle Möglichkeiten nutzen zu können, sich am Verfahren zu beteiligen.

Zudem ist wichtig, dass man über solche Verfahren frühzeitig informiert ist. Schließlich ist zu befürchten, dass auf die betroffenen Waren in Kürze zusätzliche Zölle erhoben werden. Achten Sie hier auf die Definition der Waren in Textform. Nur diese sind betroffen. Sollten weitere Waren in der Zolltarifnummer umfasst sein, was möglich ist, müssen Sie sicherstellen, dass (vorläufige) zusätzliche Zölle nur auf die Waren erhoben werden, die in der neuen Verordnung genannt sind.

Damit Sie das in einem möglichen Verfahren tun können, geben wir Ihnen einen Überblick über diese Möglichkeiten der Beteiligung.

Die Einleitung eines Antidumpingverfahrens wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen werden in der Regel bezeichnet als „Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend [eines bestimmten Produkts mit einem bestimmten Ursprung]“. Diese Bekanntmachung legt einen bestimmten Produktbereich fest und grenzt das Produkt durch eine detaillierte Beschreibung des Produkts von anderen Produkten ab, beispielsweise durch einen HS-Code und einer chemischen Beschreibung. Dies bedeutet, dass für das dort genannte Produkt der Antidumpingzoll beantragt wurde und sich daher die Untersuchung im weiteren Verlauf des Verfahrens auf genau dieses Produkt erstreckt. Empfehlen können wir auch, sich an anderer Stelle, zum Beispiel bei German Trade and Invest (GTAI) zu informieren: Einen guten Überblick über laufende Verfahren und auch die Einleitung von neuen Verfahren veröffentlicht die Seite: www.gtai.de/de/trade.

Sind Sie von diesem Produktbereich betroffen, können Sie sich als als sog. „interessierte Partei“ über die Plattform TRON.tdi (zu finden unter: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/TDI) registrieren lassen. TRON.tdi ist eine elektronische Plattform, die der Kommunikation zwischen den interessierten Parteien und der Europäischen Kommission in Antidumpingverfahren dient. Über diese Plattform erhalten interessierte Parteien dann Zugang zur elektronischen Akte, also auch zum Antrag und zu möglicherweise schon vorliegenden Anträgen und Stellungnahmen von anderen interessierten Parteien. Auch können über diese Plattform eigene Stellungnahmen hochgeladen werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass eine E-Mail-Benachrichtigung eingerichtet werden kann, sodass man bei neuen Dokumenten eine E-Mail mit diesem Hinweis erhält.

Beim Hochladen eigener Stellungnahmen ist zu beachten, dass in der Regel zwei Versionen hochgeladen werden. Eine offene Version wird allen anderen interessierten Parteien zur Verfügung gestellt, während eine vertrauliche Version nur der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt werden kann.

Um den Vorwurf des Dumpings zu untersuchen, werden der Europäischen Kommission eine Reihe von höchst geheimen Geschäftsdaten übermittelt. Diese beinhalten üblicherweise eine genaue Aufschlüsselung der Preiskalkulation hinsichtlich der Einkaufskosten des Materials, Arbeitskosten und Gewinnmargen etc. Ebenso können auch Details vom Herstellungsprozess oder Rezepturen umfasst sein. Auch werden weitere Daten durch die Angabe von Lieferanten, Kunden und die Einschätzung eigener Marktanteile sowie eigene Recherchen über den Markt an sich offengelegt. Damit diese brisanten Informationen nicht allen interessierten Parteien zugänglich gemacht werden und die Konkurrenz so erhebliche Wettbewerbsvorteile erhalten würde, kann die Europäische Kommission gebeten werden, diese Informationen vertraulich zu behandeln. Dann muss aber eine offene Version hochgeladen werden, zu der die anderen interessierten Parteien Zugang erhalten, damit diese die Möglichkeit haben auch auf diese Stellungnahme eingehen zu können. In der offenen Version können dann geheime Geschäftsdaten geschwärzt werden.

Es besteht ferner für interessierte Parteien die Möglichkeit Anmerkungen zu Stellungnahmen anderer Parteien bzw. zum Antragssteller zu machen. Zudem kann auch eine Anhörung beantragt werden. Auch hier gilt es die kurzen Fristen zu beachten. Im Rahmen der Anhörung hat dann die interessierte Partei die Möglichkeit vor den zuständigen Mitgliedern des Fallteams seine Ansicht darzulegen. Diese Anhörungen sind dann nicht öffentlich.

Sind Sie von einem Antidumpingzoll betroffen oder möchten Sie sich an einem Verfahren beteiligen: Sprechen Sie uns an!

Verfasserin: Rechtsanwältin Stefanie Brzoska