Der Supreme Court der Vereinigten Staaten (6-3) hat klargestellt, dass der Präsident auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) keine Zölle verhängen darf. Betroffen von dieser Entscheidung sind insbesondere die reziproken Zölle sowie die Fentanyl-bezogenen Zölle. Andere handelspolitische Instrumente – insbesondere Section 232, Section 301 sowie Anti-Dumping- und Countervailing-Duties-Regime – bleiben indes unberührt.
Die Entscheidung stellt keinen unmittelbaren Verfassungsverstoß fest, sondern beruht primär auf einer Auslegung des Gesetzes (statutory interpretation). Der Supreme Court verneint nicht grundsätzlich die Möglichkeit einer Delegation von Zollbefugnissen, sondern stellt fest, dass der IEEPA eine solche Delegation nicht enthält. Die Mehrheitsentscheidung folgt einer klassischen Auslegungsmethodik. Im Zentrum steht die Unterscheidung zwischen der Befugnis, den Außenhandel zu „regulate“, und der Erhebung von „duties“. Auf 87 der insgesamt 170 Seiten analysiert das Gericht die sprachliche Reichweite dieser Begriffe und kommt zu dem Ergebnis, dass eine allgemeine Regulierungsermächtigung keine fiskalische Zollkompetenz umfasst.
Systematisch verweist das Gericht darauf, dass andere Handelsgesetze – insbesondere Section 232 und Section 301 – ausdrückliche Zollermächtigungen enthalten. Gerade diese expliziten Regelungen sprechen gegen eine implizite Delegation im IEEPA. Auch der verfassungsrechtliche Kontext spielt eine Rolle: Zölle gelten als „Duties“ und gehören zur fiskalischen Kernkompetenz des Kongresses nach Art. I (Taxing Power). Eine Delegation dieser Befugnis bedarf klarer gesetzlicher Grundlage.
Ergänzend stützt sich das Gericht auf die Major Questions Doctrine. Maßnahmen mit erheblichen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen erfordern eine eindeutige gesetzliche Ermächtigung. Eine generalklauselartige Formulierung im IEEPA genügt hierfür nicht.
Das Urteil betont, dass Zollanfechtungen grundsätzlich vor dem U.S. Court of International Trade (CIT) zu führen sind. Das District-Court-Verfahren wurde aufgehoben und zurückverwiesen; das CIT-Verfahren wurde bestätigt.
Was bedeutet das nun für Unternehmen, die in den letzten Monaten IEPPA Zölle bei Einfuhr in die Vereinigten Staaten zahlen mussten? Eine automatische Rückerstattung ordnet das Gericht nicht an. Auch ein besonderer Erstattungsmechanismus wird nicht geschaffen. Erstattungen sind ausschließlich über die bestehenden Rechtsbehelfe gegenüber U.S. Customs and Border Protection (CBP) geltend zu machen. Gleichwohl ist zu erwarten, dass zukünftig keine neuen IEEPA Zölle bei Einfuhr erhoben werden.
Unternehmen, die in den vergangenen Monaten Waren in die USA eingeführt und dabei IEEPA-Zölle entrichtet haben, sollten unverzüglich tätig werden und prüfen, ob Handlungen geboten sind. Folgende Schritte sollten dabei berücksichtigt werden:
1. Datenanalyse und Abgrenzung:
Sämtliche Einfuhren sind daraufhin zu prüfen, ob sie unter die nun für unzulässig erklärten IEEPA-Zölle fielen. Eine klare Abgrenzung zu weiterhin gültigen Regimen (Section 232, Section 301, AD/CVD) ist zwingend erforderlich.
2. Prüfung des Liquidationsstatus:
– Noch nicht liquidierte Entries (typischerweise innerhalb von ca. 314 Tagen): Einreichung einer Post-Summary Correction (PSC).
– Bereits liquidierte Entries: Einlegung eines Protests nach 19 U.S.C. § 1514 innerhalb von 180 Tagen nach Liquidation.
3. Weiterer Rechtsweg:
Bei Ablehnung eines Protests besteht eine 180-Tage-Frist zur Klageerhebung vor dem Court of International Trade. Bei Untätigkeit der Behörde kann eine beschleunigte Entscheidung nach 19 C.F.R. § 174.22 beantragt werden.
Antragsberechtigt ist ausschließlich der Importer of Record. Deutsche Unternehmensgruppen müssen daher ihre US-Tochtergesellschaft oder den benannten US-Importeur eng einbinden. Die Entscheidung zeigt, dass nun kurzfristig ein koordiniertes Vorgehen im Unternehmen implementiert werden sollte, um Erstattungsansprüche zu sichern, Fristversäumnisse zu vermeiden und Folgewirkungen möglichst frühzeitig zu berücksichtigen.
Fazit
Die Entscheidung des Supreme Court begrenzt die IEEPA-Befugnisse deutlich und stärkt die Rolle des Kongresses im Zollrecht. Für Importeure besteht jedoch kein Automatismus zugunsten einer Rückerstattung. Ansprüche müssen aktiv, strukturiert und fristgerecht geltend gemacht werden. Versäumte Fristen führen zum endgültigen Anspruchsverlust. Ebenfalls sind die weiteren Entwicklungen im Bezug auf die Zollpolitik in den Vereinigten Staaten nun verschärft zu beobachten. Präsident Trump hat als Reaktion auf dieses Urteil des Supreme Court bereits weitere Zölle angekündigt. Er beabsichtigt, ab nächster Woche einen globalen Zollsatz von 10 % basierend auf einer anderen Ermächtigung aus Section 122 of the Trade Act on 1974 zu erheben.
Gerne leisten wir Ihnen Unterstützung bei der strukturierten Prüfung und den notwendigen weiteren Schritten.
Ihre Autorin: Frederike Helmert-Moufid