Das 17. Sanktionspaket der EU-Russland Sanktionen

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Kurzer Überblick über den Umfang des 17. Sanktionspakets. Mehrere Verordnungen ergänzen insbesondere Listungen von Personen, Firmen und der Schattenflotte.

Ankündigungsgemäß wurde am 20.05.2025 ein weiteres, das 17. europäische Sanktionspaket gegen Russland veröffentlicht, diesmal gemeinsam mit den Briten. Auch wenn der Umfang des Embargos teilweise im Handelsblatt am 20.05.2025 mit „Sanktiönchen“ verspottet wurde, bedeuten Sie doch viel zusätzliche Arbeit für Sie in der sofortigen Beachtung und Umsetzung.

Dr. Ulrich Möllenhoff bietet dazu Hilfestellung mit einem Workshop zum Russland-Embargo am 02.06.2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr. Melden Sie sich gerne hier an.

Bis zum Workshop finden Sie hier eine Auflistung der Änderungen:

Ausgabe 05/2025

Inhaber: Dr. Ulrich Möllenhoff

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48143 Münster

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Bis zum Workshop finden Sie hier eine Auflistung der Änderungen:

Mit der Verordnung 2025/932 wird der Anhang IV der VO 833/2014 um 31 weitere natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen ergänzt, die militärische Endnutzer sind, zum militärisch-industriellen Komplex Russlands gehören oder kommerzielle oder sonstige Verbindungen mit dem Verteidigungs- und Sicherheitssektor Russlands unterhalten oder diesen anderweitig unterstützen. Wieder werden auch Unterstützer außerhalb Russlands in Hongkong, Vietnam, Dubai, Usbekistan oder Kasachstan gelistet.

Außerdem wird in Anhang VII der VO 833/2014 die Liste der Güter ergänzt, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, um Güter erweitert, die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet wurden, sowie um Güter, die zur Entwicklung oder Herstellung seiner militärischen Systeme beitragen, darunter chemische Ausgangsstoffe für energetische Materialien und Ersatzteile für Werkzeugmaschinen.

Die Liste der Schattenflotte des Anhangs XLII der VO 833/2014 wurde um knapp 200 Schiffe ergänzt, um den Transport von russischem Öl und russischen Ölprodukten zu unterbinden.

Die Verordnungen 2025/964 und 2025/965 erweitern die VO 2024/2642, die sich mit restriktiven Maßnahmen gegen die destabilisierenden Maßnahmen Russlands wehrt. Dabei geraten sowohl Transaktionen von materiellen Vermögenswerten unter Verbotsnormen, die von Russland ausgehende destabilisierende Aktivitäten unterstützen, wie Schiffe, Luftfahrzeuge, Immobilien, Häfen, Flughäfen sowie physische Elemente digitaler Netze und von Kommunikationsnetzen. Des weiteren werden Maßnahmen unternommen, um die Manipulation der Medien, die Verfälschung von Fakten zur Destabilisierung der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu unterbinden. Auch hierzu werden in den Anhängen die Listen erweitert.

Auch die VO 2024/1485 wurde um die Listung weiterer Personen durch VO 2025/958 erweitert. Eine Ergänzung der Listung von Firmen fand auch in Bezug auf die Verordnung 2018/1542 zur Unterbindung der Verbreitung von chemischen Waffen durch VO 2025/959 statt.

Auch für Belarus bezieht sich die Erweiterung des Embargos in VO 269/2014 auf ergänzende Listungen von Personen und Institutionen durch VO 933/2025.

Das bedeutet für Sie vor allem, wieder einmal eine Listenprüfung der neu gelisteten Personen, Organisationen und Unternehmen in Bezug auf Ihre bestehenden und zukünftigen Verträge, as auch die Güterlistenprüfung im Bereich der Werkzeugmaschinen und Ersatzteilen.

Das 18. Sanktionspaket wurde bereits angekündigt.

Verfasserin: Rechtsanwältin Julia Gnielinski