Das 21. Sanktionspaket hängt noch in der Luft 

Mehr oder weniger überraschend veröffentlichte die EU-Kommission am 15. Juni vier neue EU-Verordnungen, die am nächsten Tag in Kraft treten. 

Inhaltlich beschäftigen sich nur mit Personenlistungen und Listungen von Einrichtungen und verändern nur die EU-Verordnung 269/2014 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642

Das klingt nicht weiter spannend, trotzdem gibt es auch hier drei interessante Entwicklungen: 

  1. Die Verordnung (EU) 2026/1336 wählt für die bereits am 23.04.2026 gelistete Nr. 692, die chinesische Firma Yangzhon Mangjie Electronic Technology Co. Ltd eine befristete Ausnahmeregelung für bereits geschlossene Verträge und bestimmte Industriekäufe. Hierfür wird vorübergehend eine Ausnahmegenehmigungsregelung geschaffen. 

Also keine Streichung wegen Irrtum, sondern die Diversifizierung der Lieferketten für Wirtschaftsteilnehmer in der Union soll damit gewährleistet werden, durch neue befristete Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen für eine benannte Einrichtung eingeführt, womit die Abwicklung von mit dieser Einrichtung geschlossenen Operationen, Verträgen und anderen Vereinbarungen sowie Industriekäufe von dieser Einrichtung hergestellten kritischen Komponenten ermöglicht werden. Von den Wirtschaftsteilnehmern wird erwartet, dass sie vor Ablauf dieser Ausnahmeregelung geeignete Diversifizierungspläne festlegen und umsetzen, um einen Übergang zu alternativen Bezugsquellen zu ermöglichen. 

  1. Zwischen Journalisten, Fernsehmoderatoren, Influencern und Militärbloggern findet sich auch Georgiy Aleksandrovich SHEVKUNOV, Bischof der russisch-orthodoxen Kirche, Metropolit von Simferopol und Krim, Leiter der Krim-Metropole auf der Verordnung (EU) 2026/1356

Begründet wird seine Listung mit seiner aktiven Rolle bei der Verbreitung russischer Propaganda und Desinformation zur Rechtfertigung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine spielt. 

  1. Die Verordnung (EU)  2026/1362 ergänzt die Verordnung (EU) 2024/1485 um 15 weitere Personen die mit der Tötung von Alexey Nawalny in Verbindung gebracht werden. 

In dem Sanktionspaket fehlt bisher eine Veröffentlichung der am 9.6.2026 von Ursula von der Leyen angekündigeten weiteren Maßnahmen auf die Sektoren mit den größten Auswirkungen: Energie, Finanzdienstleistungen und Krypto, Handel – erstmals auch Fischerei – und das Einreiseverbot ehemaliger russischer Kombattanten in die Europäische Union. 

Welche von diesen angekündigten sehr viel massiveren sektoralen Einschränkungen nun umgesetzt wird, müssen wir abwarten. Einen Hinweis darauf geben können auch die Ergänzungen der FAQ der EU-Kommissionen vom 15.06.2026

Ihre Autorin: Julia Gnielinski