Einigung zum Protokoll Irland/Nordirland erzielt

Das Protokoll zu Irland/Nordirland, das Teil des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (EU-Amtsblatt L 29/7) ist, sorgte seit seinem Inkrafttreten am 01.02.2020 für Probleme.

Im Nordirlandprotokoll ist festgelegt, dass Nordirland Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs ist (Art. 4). Es wird jedoch so behandelt, als ob es zum Zollgebiet der Union gehören würde, d.h. nach bisheriger Regelung fand das EU-Zollrecht Anwendung auf alle aus der EU, dem VK und aus Drittländern nach Nordirland verbrachte Waren. Die Zollgrenze zwischen Großbritannien und der EU verläuft in der Irischen See; Nordirland ist Teil des EU-Binnenmarkts. Diese bisherigen Regelungen haben zu großem Unmut und praktischen Schwierigkeiten im Handel zwischen Nordirland und dem restlichen Teil des Vereinigten Königreichs geführt.

Die nun erzielte Einigung in der sog. „Rahmenvereinbarung von Windsor“ sieht Erleichterungen bei der Warenausfuhr von Großbritannien nach Nordirland vor: Ein „grüner Korridor“ soll ermöglichen, dass Waren, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in Nordirland verbleiben und nicht auf dem restlichen EU-Binnenmarkt gelangen, weitgehend ohne Zollkontrollen dorthin verbracht werden können. Allerdings müssen sie von vetrauenswürdigen und entsprechend zertifizierten Händlern transportiert werden, die Transporte nach einem vereinfachten Verfahren vorher anmelden. Für Waren, bei denen die Gefahr besteht, dass sie in den EU-Binnenmarkt gelangen, gelten uneingeschränkte Zollverfahren. Für sie gilt eine „rote Abfertigungsspur“. In den nordirischen Häfen soll der Zoll daher weiterhin alle Güter kontrollieren, die für die Republik Irland bestimmt sind. Die FAZ berichtet, dass EU-Beamte schon im Januar vollen Zugang zum IT-System des britischen Zolls erhalten haben und auf der Grundlage dieser Daten Risikobewertungen über den Endverbleib von Waren vornehmen und Lieferungen kontrollieren können.

Für die Einfuhr von Lebensmitteln wurde folgende Lösung gefunden: Agrarprodukte, die für den Endverbrauch in Nordirland bestimmt sind, werden mit minimalen Zertifizierungsanforderungen und Kontrollen aus Großbritannien entsprechend der dort geltenden Gesundheitsstandards verbracht werden können. Waren, die in den EU-Binnenmarkt gelangen, müssen die EU-Vorschriften für Pflanzen- und Tiergesundheit erfüllen. Dafür sind Kontrollen notwendig, für die laut FAZ der britische Zoll die nowendige Infrastruktur schaffen will.

Ein Problem stellte es dar, dass die Unternehmen in Nordirland nicht in den Genuss von Steuererleichterungen wie einem niedrigeren Mehrwertsteuersatz kamen, die im übrigen VK galten, weil sie die EU-Vorschriften befolgen mussten. Unbewegliche Vermögensgüter, bei denen kein Risiko besteht, dass sie in den EU-Binnenmarkt gelangen, können laut Kommissionsmitteilung nun einem Mehrwersteuersatz des VK unterliegen, der unter den EU-Mehrwersteuer-Mindestsätzen liegt.

Ein Streitpunkt nach den bisherigen Regelungen war auch die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die britische Regierung hat nun anerkannt, dass Streitfragen, die EU-Recht betreffen, in letzter Instanz vom EuGH entscheiden werden. Er soll aber erst dann angerufen werden, wenn andere Möglichkeiten zur Einigung erschöpft sind. Gleichwohl war diese Einigung wichtig, da Nordirland in weiten Teilen weiter im EU-Binnenmarkt verbleibt, was eine einheitliche Auslegung von EU-Regelungen notwendig macht.

Fazit

Es stimmt positiv, dass in diesen weltpolitisch schwierigen Zeiten Lösungen auf dem Verhandlungsweg gefunden werden, für die es vermeintlich keine Lösung gibt. Die gefundenen Lösungen müssen nun auf beiden Seiten rechtlich umgesetzt werden. Es ist zu hoffen, dass der britische Premierminister die Skeptiker in der eigenen Partei, im Unterhaus und vor allem unter den Unionisten in Nordirland überzeugen kann, damit der lange Streit um das Nordirlandprotokoll zu einem Ende kommt.

Verfasserin: Rechtsanwältin Almuth Barkam