EU dehnt Sanktionen gegen Belarus aus

Mit der VO (EU) 2023/1594 des Rates vom 3. August 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine werden vom Rat der EU-Staaten weitere gezielte Sanktionen gegen Belarus verhängt. Mit dieser Verordnung reagiert der Rat der europäischen Staaten auf die belarussische Beteiligung am russischen Angriffskrieg.

Mit den vorliegenden Änderungen werden auch die Sanktionen gegen Belarus an die Sanktionsregeln gegen Russland angepasst.

Das Ziel der Verordnung ist es – neben der Angleichung an die russischen Sanktionen –, dass Umgehungen über Belarus nicht mehr möglich und verboten sind.

Die Restriktionen enthalten u. a. ein Ausfuhrverbot nach Belarus für eine Reihe hochsensibler Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Aufrüstung des Landes beitragen. Zudem verhängt der Rat ein zusätzliches Ausfuhrverbot für Schusswaffen und Munition sowie für Güter und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- und Raumfahrtindustrie geeignet sind.

Im Hinblick auf die Dringlichkeit der Bekämpfung der Umgehung bestimmter hochsensibler Güter und Technologien werden diese Sanktionen beschleunigt.

Hintergrund der Sanktionen ist es, die Fähigkeit Russlands so einzuschränken, den Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht weiterführen zu können.

Dazu gehört die Herstellung neuer Waffen und die Reparatur bestehender Waffen, zudem behindern die Sanktionen den Transport des Materials.

Dennoch achtet die EU darauf, dass ihre Sanktionen keine Auswirkungen auf die Energie- und Agrar-Rohstoffexporte aus Russland in Drittländer haben.

Die Europäische Kommission überwacht die Durchsetzung der EU-Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten und ist darüber hinaus entschlossen, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Umsetzen der Sanktionen sicherzustellen.

Das Ziel der Bekämpfung der Umgehung der Sanktionen ist bereits im Fokus des 11. Sanktionspaketes gegen Russland im Juni 2023 gewesen.

Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Personen mit Bezug zu Belarus mit einem Personenembargo belegt.

Wir unterstützen Sie gern bei der Überprüfung Ihres Auslandsgeschäfts, ob hier eine Umgehung zu befürchten ist bzw. ein bereits sanktioniertes Geschäft vorliegt oder Ihr Geschäftspartner inzwischen gelistet ist.

Verfasserin: Rechtsanwältin Julia Gnielinski