I. 13. Sanktionspaket gegen die Russische Föderation

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Am 23. Februar haben sich die EU-Mitgliedstaaten mit der Verordnung (EU) 2024/745 des Rates auf das mittlerweile 13. Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Pünktlich zum zweiten Jahrestag des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist die Verordnung am 24. Februar in Kraft getreten.

Das neue Sanktionspaket war vom belgischen Ratsvorsitz als eines der bisher umfassendsten der EU angekündigt worden.

Die neu eingeführten Maßnahmen umfassen im Wesentlichen:

  • Erweiterung der Sanktionsliste um 106 Personen und 88 Organisationen, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen.
  • Handelsmaßnahmen: Aufnahme von 27 Unternehmen aus dem Bereich Drohnen bzw. unbemannte Luftfahrzeuge in die Liste der Organisationen, die Russlands militärischen und industriellen Komplex unterstützen (Anhang IV der VO (EU) 833/2014); erstmals auch Unternehmen aus Festland-China, Kasachstan, Indien, Serbien, Thailand, Sri Lanka und der Türkei.
  • Stärkung der Luftverteidigung: Erweiterung der Liste der Technologiegüter um Komponenten, die für die Entwicklung und Herstellung von Drohnen verwendet werden, wie elektrische Transformatoren, Stromrichter und Induktionsspulen sowie Aluminiumkondensatoren, die militärisch genutzt werden können (Anhang VII Teil B und Anhang XXIII).
  • Förderung der internationalen Zusammenarbeit: Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die Liste der Partnerländer für die Einfuhr von Eisen und Stahl gemäß Artikel 3g Absatz 1 (Anhang XXXVI VO (EU) 833/2014).

Das 13. Sanktionspaket zielt auf die Bekämpfung der Umgehung der bereits geltenden Sanktionen ab. Dazu wurden nunmehr Unternehmen und Einzelpersonen gelistet, die Rüstungsgüter aus Nordkorea nach Russland bringen.

Unternehmen aus dem militärisch-industriellen Komplex Russlands, die unter anderem Raketen, Drohnen, Flugabwehrsysteme, Militärfahrzeuge, High-Tech-Komponenten für Waffen und andere militärische Ausrüstung herstellen, sind im Fokus des 13. Sanktionspakets. Dadurch soll vor allem die russische Drohnenproduktion geschwächt werden, die eine entscheidende Rolle in Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine einnimmt.

Neben Akteuren aus dem militärischen Komplex Russlands kamen auch Personen auf die Sanktionsliste, die an der Verschleppung und Indoktrination ukrainischer Kinder beteiligt sind, sowie Richter und Beamte in den besetzten ukrainischen Gebieten.

Da keine neuen umfassenden Wirtschaftssanktionen eingeführt wurden, wird dem 13. Sanktionspaket allgemein eher ein symbolischer Wert zum Jahrestag des Angriffskrieges zugeschrieben.

Es ist zu erwarten, dass die umfassenden sektoralen Wirtschaftssanktionen, auf die man sich nicht rechtzeitig zum 24. Februar einigen konnte, im 14. Sanktionspaket folgen werden.

Unternehmen sollten mit Blick auf das 13. Sanktionspaket noch einmal prüfen, ob Vertragspartner von den Sanktionen betroffen sind und ob für sie relevante Produkte inzwischen gelistet wurden.

Verfasser: Rechtsanwalt Maximilian Pohl