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„Künstliche Intelligenz“ oder kurz „KI“ ist als Schlagwort zwar in aller Munde, jedoch haben die allermeisten – von ersten Erfahrungen mit ChatGTP abgesehen – kaum nähere Einblicke in diese Thematik. Für die Teilnehmenden des 35. Europäischen Zollrechtstags, der vom 13. bis 14. Juni 2024 in Mannheim stattfand, bot sich die Chance, dies zu ändern: In Vorträgen und Diskussionen wurde über die Möglichkeiten und Grenzen diskutiert, KI in Zoll und Außenwirtschaft zu implementieren.

Was ist KI und wo ist es einsetzbar? Der Eröffnungsvortrag machte den Teilnehmenden in einem Crashkurs deutlich, wie KI arbeitet und gab einen interessanten Einblick in die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Es wurde deutlich, dass Europa bei diesem Thema aufholen muss, wenn es den Anschluss an andere Länder wie die USA, Indien und China nicht verlieren möchte. Gleichwohl stellten europäische Vertreter einzelner Softwareunternehmen bereits beeindruckende Beispiele vor für den Einsatz von KI in der Außenwirtschaft.

Ein Vertreter der Generalzolldirektion zeigte auf, in welchen Bereichen der Zoll KI bereits einsetzt. So helfen KI-gestützte Chatbots aktuell dabei, die immense Zahl an täglichen Anfragen zu bewältigen. Denkbar ist auch, KI künftig unterstützend bei der Tarifierung von Waren und im Rahmen der Risikobewertung einzusetzen.

Der Vortrag des ständigen Vertreters der Niederlande bei der EU zeigte zudem die Dimension auf, die in der täglichen Zollabfertigung in Rotterdam bewältigt werden muss, und wo eine Abwicklung ohne KI kaum noch möglich sei. Betont wurde allerdings auch, dass der AI-Act für alle KI-Projekt den rechtlichen Rahmen vorgibt. Beim Artificial Intelligence Act (AI-Act) handelt es sich um ein Gesetzesvorhaben der EU, um den Umgang mit künstlicher Intelligenz zu regulieren. Die Verordnung hat das Gesetzgebungsverfahren bereits durchlaufen, mit einer Veröffentlichung wird im Juni gerechnet (Kommissionsentwurf s. unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A52021PC0206). Unabhängig von einer rechtlichen Regulierung des Umgangs mit KI durch den AI-Act stellt sich die Frage, ob bzw. inwieweit ein Vorgang wie die Tarifierung von Waren, also die Subsumtion und damit die Rechtsanwendung, überhaupt auf Maschinen übertragen werden darf. Hinzu kam die spannende Frage der Haftung, die viele Teilnehmer der Tagung interessierte, also wer am Ende für Fehler einsteht, wenn die KI eine falsche rechtliche Subsumtion vornimmt, denn die KI kann schließlich selbst nicht sanktioniert werden, so dass die Verantwortung zunächst weiter bei der die KI nutzende Person verbleibt. Ob dahingehend künftige Reglungen getroffen werden, bleibt abzuwarten.

In weiteren Vorträgen wurde auf die Reform des Unionszollkodex geblickt, die ebenfalls im Zeichen der Digitalisierung steht. Ein zentrales Element dieser Reform ist das „EU Customs Data-Hub“, bei dem es sich – vereinfacht gesagt – um einen gemeinsamen Datenpool auf EU-Ebene handelt, über den die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten untereinander und mit anderen Behörden Daten austauschen können. Nationale Abfertigungssysteme sollen dadurch abgelöst werden und Zollverfahren wesentlich vereinfacht werden, etwa durch den Wegfall von Zollanmeldungen.

Der Bereich E-Commerce war ebenfalls ein Thema, bei dem auch in Deutschland die tägliche abzuwickelnde Menge der Sendungen der großen Händler Temu und Shein eine große Herausforderung darstellt. In diesem Zusammenhang wurden auch die bereits im letzten Jahr von der Kommission veröffentlichten Bestrebungen der Reform der Freigrenzen angesprochen. Reformiert werden soll die Zollbefreiung für Waren im Wert bis zu 150 Euro beim Versand von Waren aus einem unmittelbaren Drittland an einen Empfänger in der Europäischen Union. Die Kommission will damit einem Missbrauch in Form einer Unterbewertung von Zollwerten sowie der künstlichen Aufsplittung entgegenwirken. Dazu sind künftig dezidierte Regelungen vorgesehen, die die E-Commerce-Händler beachten müssen, aber auch zu Vereinfachungsgründen nutzen können.

Keine Zukunftsmusik, sondern Realität ist die neu geschaffene „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung“ (ZfS), die zum 02.01.2023 bei der Generalzolldirektion eingerichtet wurde und ausschließlich für die Durchsetzung von Finanzsanktionen zuständig ist. Sie arbeitet daran, die – häufig versteckten – Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen gelisteter Personen zu ermitteln und sicherzustellen, was angesichts der umfassenden Personenlistungen im Rahmen des Russland-Embargos eine immense Aufgabe geworden ist.

In einem gesonderten Panel zu Themen der Verbrauchsteuer, wurden einige Entscheidungen aus jüngster Zeit besprochen und die Besonderheiten in bestimmten Konstellationen erörtert. Dazu gehörte die Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom, die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG in Bezug auf den unmittelbaren Zusammenhang zum technologischen Prozess der Stromerzeugung, die Auswirkungen des Stromverbrauchs eines Netzbetreibers in Umspannanlagen, die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom vor dem Hintergrund der Steuerbefreiung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG, die Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG vor dem Hintergrund des Erhalts der EEG-Einspeisevergütung, sowie die eigenbetriebliche Entnahme von Strom vor dem Hintergrund des § 9b Abs. 3 StromStG.

Der zweite Veranstaltungstag stand im Zeichen der „Green Taxes“, insbesondere im Zusammenhang mit den ersten Erfahrungen mit CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) und dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). Es wurde deutlich, dass es für die Unternehmen schwierig ist, CBAM organisatorisch im Unternehmen zu platzieren, von den Schwierigkeiten mit der inhaltlichen Umsetzung ganz zu schweigen. CBAM betrifft viele Abteilungen, wie Zoll, Einkauf, Supply Chain, CSR. Hier empfiehlt es sich, eine Person zentral damit zu beauftragen, die notwendige Kommunikation zu führen und die Prozesse zu koordinieren.

Auch die sog. Entwaldungsverordnung (EUDR) war ein Thema des letzten Tages sowie der sog. „Forced Labour Ban“ der EU, der auf ein Importverbot für in Zwangsarbeit hergestellten Waren abzielt.

Dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft e.V. als Veranstalter des Zollrechtstages sei gedankt für die Organisation einer wieder einmal äußerst interessanten Fachtagung.

Verfasserin: Rechtsanwältin Almuth Barkam