Iran – Embargo verschärft

Das EU Embargo gegen den Iran wurde unlängst verschärft. Es sind verschiedene Personen und Organisationen durch Durchführungsverordnung (EU) 2022/1955 vom 17. Oktober 2022 sowie im Zusammenhang mit dem Einsatz iranischer Drohnen bei der russischen Aggression durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1985 vom 20. Oktober 2022 sowie wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2230 u. 2231 vom 14. November 2022 auf die bestehenden Personenlisten aufgenommen worden.

Diese Verschärfung zeigt deutlich, dass derzeit der Fokus der Embargobehörden auch auf den Iran gerichtet ist. Es steht zu vermuten, dass die aktuelle Menschenrechtslage sowie der zunehmende Einsatz iranischer Drohnen im Zusammenhang mit russischen Kriegsverbrechen in Form von Angriffen auf die ukrainische Zivilbevölkerung zu einer grundlegenden Verschärfung der Embargoregeln mit dem persischen Staat führen kann. Für alle im Außenhandel tätige Unternehmen bedeutet dies ein erhöhtes Maß Aufmerksamkeit bei Geschäften mit iranischen Kunden. Plötzliche Änderungen bestehender Regeln sind im Embargoumfeld nicht selten.

Verfasser: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Möllenhoff