In sechs Monaten greift das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es zwingt zunächst die größeren Unternehmen zur Überprüfung ihrer gesamten Lieferkette, das bedeutet bestimmte soziale, menschenrechtliche und Umwelt-Standards einzuhalten, andernfalls drohen Strafen. (Details dazu in unserem Infoletter Juli 2021 und Infoletter Mai 2022).
Diese Sorgen hält auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschafts- und Klimaministerium für berechtigt und legte ein Gutachten zum deutschen Sorgfaltspflichtengesetz und den noch weit umfassenderen Plänen der EU-Kommission vor, das einen interessanten Lösungsvorschlag enthält, um den Kontrollaufwand für die Unternehmen zu reduzieren.
Im Rahmen der europäischen Regeln sollte eine Liste „sicherer Herkunftsländer“ erstellt werden, lautet die wichtigste Empfehlung der unabhängigen Ökonomen und Juristen an den Bundeswirtschaftsminister.
Zulieferer aus sicheren Ländern müssten dann von EU-Unternehmen nicht mehr vorab überprüft werden. Unter „sichere Herkunftsländer“ sollen Staaten fallen, die sowohl „die einschlägigen Konventionen für Menschen- und Arbeitnehmerrechte ratifiziert haben“ als auch über eine „funktionierende rechtsstaatliche Ordnung verfügen“, weil in diesen Ländern Verstöße gegen Menschen- und Arbeitnehmerrechte wirksam vor Gericht gebracht werden können. Eine Überprüfung durch die europäischen Unternehmen sei dann überflüssig.
Um auch die Zusammenarbeit mit Unternehmen aus nicht sicheren Herkunftsländern zu erleichtern, sollte die EU überdies Positiv- und Negativlisten aufstellen, die eine Wahrung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten zertifizieren oder auf systematische Verletzung hinweisen, schlagen die Wissenschaftler vor. Über solche Listen könne der Kontrollaufwand für die Unternehmen gesenkt werden.
In Bezug auf die geplante Europäische Lieferkettenrichtlinie warnt der Beirat davor, die in der EU oftmals höheren Standards in der Arbeitsmarktregulierung, im Verbraucher-, Tier- oder Umweltschutz zugrunde zu legen. Der Beirat mahnt an, dass die Lieferketten-Richtlinie auch protektionistischen Zwecken dienen könnte, weil es Unternehmen zu einem Wechsel der Lieferbeziehungen zwingt, was dann nicht zu einem besseren Schutz der Menschenrechte beim konkreten Vertragspartner führe und könne zum wirtschaftlichen Schaden in einzelnen Entwicklungsländern führen.
Der Vorschlag würde die Prüfung für die Unternehmen erheblich erleichtern. Im Bereich von Steuervermeidungsstrategien gibt es auf EU-Ebene bereits schwarze und graue Listen für Staaten, die sich geweigert haben, mit der EU gegen Steuerflucht zusammenzuarbeiten. Diese Listen sind dynamisch.
Hier würden sie eine Prüfung vorweg nehmen und den Aufwand für die Unternehmen reduzieren.