Rückblick und Ausblick

„Russland-Embargo“ – ein Schlagwort, das inzwischen nicht mehr nur in der Welt der Außenwirtschaft ein Begriff ist, sondern im zurückliegenden Jahr auch die Schlagzeilen der Medien gefüllt hat. Für uns war es in der rechtlichen Beratung das bestimmende Thema. Denn hinter diesem Begriff verbergen sich viele Einzelfragen, die es im Einzelfall zu klären galt. Frequenz und Schnelligkeit, mit denen die Regelungen in Kraft getreten sind, waren enorm. In vielen Fällen mussten Lösungen in Zusammenarbeit mit den involvierten Behörden geklärt werden, denen wir an dieser Stelle ausdrücklich für ihre Offenheit und ihr Interesse für praxisgerechte Lösungen danken möchten.

„Russland-Embargo“ – Fragen über Fragen: Was ist über überhaupt unter dem Begriff „Embargo“ zu verstehen? Wann kann eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen werden? Darf der Kunde noch beliefert werden oder unterliegt die Lieferung einem Bereitstellungsverbot? Wir beleuchten einige dieser Fragen in unserem aktuellen Podcast Schlagbaum (zu hören auf Podigee, Spotify oder Apple Podcasts).

Wir möchten an dieser Stelle nicht die Pflichten „herunterbeten“, dass Zolltarifnummern und Güterlisten geprüft werden müssen – das wissen Sie selbst. Die Zusammenstellung des Statistischen Bundesamts über die Änderungen bei den Warennnummern zum 01.01.2023, finden Sie hier. Sie bietet einen guten Überblick für die Prüfung, ob die im Unternehmen verwendeten Nummern von Änderungen betroffen sind. Was die Güterlistenprüfung betrifft, möchten wir darauf hinweisen, dass die Änderungen der Australischen Gruppe mit etwas Verzögerung in Kraft treten, es muss im kommenden Jahr also nach Veröffentlichung der Änderungen eine weitere Prüfung stattfinden. Den unverbindlichen Überblick über die Änderungen im Anhang I der EU- Dual-Use-Verordnung, die mit der Änderungs-Verordnung Anfang Januar in Kraft treten werden, finden Sie auf der Seite des BAFA.

Was bringt die Zukunft für das Zollrecht?
Die Modernisierung des EU-Zollrechts soll forciert werden! Ein Gremium aus 12 Fachleuten – die sog. Wise Persons Group (WPG) – hat getagt und in einem Bericht zur Reform der EU-Zollunion Empfehlungen formuliert: Oh Wunder, die Digitalisierung muss voranschreiten – angesichts der Tatsache, dass die im Unionszollkodex (UZK) vorgesehenen IT-Verfahren acht Jahre nach Inkrafttreten des UZK und knapp 10 Jahre nach ihrer Veröffentlichung noch immer nicht umgesetzt sind, eine mehr als berechtigte Feststellung. Hoffentlich nicht nur ein frommer Wunsch.

Die Reise geht Richtung AEO: Wie schon im Aktionsplan der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 anvisiert, sollen auch nach dem Bericht der WPG dem Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) weitere Vorteile eingeräumt werden. So wird empfohlen, dass Risikokontrollen und Zollabgaben nicht mehr bei jeder einzelnen Sendung ansetzen, sondern periodisch zusammengefasst in regelmäßigen Zeitabständen erfolgen könnten.

Wir sind gespannt auf die mögliche Umsetzung!

Diese und weitere Themen beleuchten wir auch in der aktuellen Ausgabe unseres Podcasts Schlagbaum. Hören Sie gerne rein!

Ihre Autorin: Almuth Barkam