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Die EU-Kommission veröffentlichte am 17.01.2024 die Bekanntmachungen der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen (C/2024/802) und der Antisubventionsmaßnahmen (C/2024/798) gegenüber den Einfuhren von E-Bikes aus China: Antidumpingprüfung (C/2024/802), Antisubventionsprüfung (C/2024/798).

Die Überprüfung des Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen und der Antisubventionsmaßnahmen erfolgt auf Antrag und zielt darauf ab, die vorhandenen Maßnahmen zu verlängern. Eine Abänderung ist in diesen Verfahren nicht vorgesehen; sie enden entweder mit der Feststellung der Verlängerung oder mit dem Auslaufen.

Die Anträge auf Verlängerung wurden damit begründet, dass bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen mit einem Anhalten des Dumpings bzw. mit einem Anhalten oder erneuten Auftreten der Subventionierung und einer erneuten Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union zu rechnen sei.

Beteiligung interessierter Parteien

Zur Durchführung der Überprüfungsverfahren ist die EU-Kommission auf die Beteiligung der interessierten Parteien angewiesen. Als interessierte Parteien gelten Hersteller im betroffenen Land, Unionshersteller, Einführer und repräsentative Verbände, sofern sie Informationen zu den Verfahren zur Verfügung gestellt haben und ein objektiver Zusammenhang zwischen ihrer Tätigkeit und der überprüften Ware besteht. Andere Parteien können erst dann als interessierte Partei an der Untersuchung mitarbeiten, wenn sie sich bei der Kommission gemeldet haben und ein objektiver Zusammenhang nachgewiesen ist.

In beiden Verfahren gelten kurze Stellungnahmefristen, die unbedingt einzuhalten sind, wenn Sie sich als interessierte Partei melden oder mitarbeiten möchten:

  • Im Antisubventionsverfahren mussten Sie sich innerhalb von 37 Tagen nach dem 17.01.2024 beteiligen.
  • Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, mussten binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.

Sie werden in der Regel nicht einzeln zur Stellungnahme aufgefordert, sondern können sich proaktiv beteiligen. Wenden Sie sich für Ihre Beteiligung an:

Europäische Kommission Generaldirektion Handel, Direktion G Büro: CHAR 04/039 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË

Gerne begleiten wir Sie auch in diesen Verfahren!

Verfasserin: Rechtsanwältin Julia Gnielinski