Neues Überprüfungsverfahren zu Antidumping- und Antisubventionszöllen auf E-Bikes aus China

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Die EU-Kommission veröffentlichte am 17.01.2024 die Bekanntmachungen der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen (C/2024/802) und der Antisubventionsmaßnahmen (C/2024/798) gegenüber den Einfuhren von E-Bikes aus China: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:C_202400802 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:C_202400798.

Die Überprüfung des Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen und der Antisubventionsmaßnahmen erfolgen auf Antrag und zielen darauf, die vorhandenen Maßnahmen zu verlängern. Eine Abänderung ist in diesen Verfahren nicht vorgesehen, sie enden entweder mit der Feststellung der Verlängerung oder mit dem Auslaufen.

Die Anträge auf Verlängerung wurden damit begründet, dass bei Außerkrafttreten der Maßnahmen mit einem Anhalten des Dumpings bzw. mit einem Anhalten oder erneuten Auftreten der Subventionierung und einem erneuten Auftreten der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union zu rechnen sei.

Zur Durchführung der Überprüfungsverfahren ist die EU-Kommission auch auf die Beteiligung der interessierten Parteien angewiesen. Als interessierte Parteien können sich Hersteller im betroffenen Land, Unionshersteller, Einführer und repräsentative Verbände, die Informationen zu den Verfahren zur Verfügung gestellt haben, gelten als interessierte Parteien, wenn ein objektiver Zusammenhang zwischen ihrer Tätigkeit und der überprüften Ware besteht. Andere Parteien können erst dann als interessierte Partei bei der Untersuchung mitarbeiten, wenn sie sich bei der Kommission gemeldet haben, und nur dann, wenn ein objektiver Zusammenhang zwischen ihrer Tätigkeit und der überprüften Ware besteht.

In beiden Verfahren laufen kurze Stellungnahmefristen, die Sie einhalten müssen, wenn Sie sich als interessierte Partei melden oder mitarbeiten möchten. Im Antisubventsionsverfahren müssen Sie sich innerhalb von 37 Tagen nach dem 17.1.2024 beteiligen. Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt werden.

Sie werden in der Regel nicht einzeln zur Stellungnahme aufgefordert, sondern können sich proaktiv beteiligen. Wenden Sie sich für Ihre Beteiligung an:

Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G
Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail: TRADE-R811-EBIKES-SUBSIDY@ec.europa.eu
TRADE-R811-EBIKES-INJURY@ec.europa.eu

Gerne begleiten wir Sie auch in diesem Verfahren!

Verfasserin: Rechtsanwältin Julia Gnielinsk