
Am 22. und 23. Mai 2025 fand der 19. Exportkontrolltag, des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Zentrums für Außenwirtschaftsrecht (ZAR), in Berlin statt. Der Exportkontrolltag stand unter der Überschrift „Emerging Export Control“. Der erste Tag war eher von politischen Themen geprägt, während am zweiten Tag über Exportkontrolle und Academia, Compliance und Sorgfaltspflichten sowie über aktuelle Entwicklungen aus dem BAFA berichtet wurde.
Wie schon im letzten Jahr wurde davon gesprochen, dass die internationale Ordnung in einer multipolaren Entwicklung sei, die die WTO und am Ende die multilaterale Wirtschaftsordnung gefährdet. Aktuell gelte vielfach Macht vor Recht und die Politik beruhe nicht mehr auf Diplomatie, sondern ausschließlich auf wirtschaftlichen Interessen. Zudem werde der Druck der USA auf die EU steigen, die Exportkontrolle an die der USA anzugleichen.
Interessant war vor diesem Hintergrund, dass ein Vertreter des U.S. Department of Commerce (BIS) und ein Rechtsanwalt aus Shanghai einen Beitrag leisteten und sowohl zu den Entwicklungen in der US-Exportkontrolle, als auch zu den Entwicklungen im chinesischen Exportkontrollrecht referierten.
Die USA werden vor allem in den Bereichen Halbleiter, künstliche Intelligenz und Quantumtechnologie die Kontrolle verstärken. So wurde angekündigt, dass die Exportkontrolle „simpler, stricter and more effective“ sein werde als noch unter der Biden Administration und „agressive enforcement in case of violations“ in Aussicht gestellt. Es sei erklärtes Ziel des Präsidenten, die Umgehung der Exportkontrolle für Halbleiter zu unterbinden. Es sei außerdem Teil der „America first“-Politik des US-Präsidenten, die Interessen und Kontrollen der US-Verbündeten auf den Gebieten sensibler Technologien anzugleichen und ein „level playing field“ zu erreichen.
China entwickle seine Exportkontrolle stetig weiter, um die Exportkontrolle als Werkzeug zum Schutz der nationalen Sicherheit einzusetzen. So gelte seit dem 01.12.2024 eine neue Dual-Use-Verordnung, die auch die Ausfuhr von solchen Gütern beschränke, die zwar nicht explizit in der Export Control List (ECL) gelistet sind, deren Kontrolle aber im Interesse der nationalen Sicherheit der VR China liege. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die USA. Zudem würden vom Handelsministerium der VR China (MOFCOM) verschiedene Exportkontrolllisten veröffentlicht, die in einem Exportkontrollkatalog konsolidiert dargestellt werden. Außerdem würden für bestimmte Güter temporäre Exportkontrollen – bspw. am 04.02.2025 für Wolfram, Tellur, Wismut, Molybdän und Indium – durch das MOFCOM eingeführt, sodass die Seite des MOFCOM regelmäßig besucht werden sollte, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Zusätzlich gebe es sog. „Black Lists“ von Ländern, die keine Dual-Use-Güter aus China bekommen dürfen. In China gelte ein Anti Foreign Sanctions Law (AFSL) nach dem natürliche oder juristische Personen, die sich an gegen China gerichteten Sanktionen beteiligen, mit Gegenmaßnahmen rechnen müssen. Diese können beispielsweise auf die „Unreliable Entity List“ (UEL) aufgenommen werden, die ähnlich der Entity List der USA funktioniert. Zudem gibt es Blocking Rules, die die Einhaltung und extraterritoriale Umsetzung bestimmter ausländischer Sanktionen verbieten.
Zuletzt wurde direkt aus dem „Maschinenraum“ des BAFA berichtet. Wie gewohnt würden Vorschläge für die Anpassung des Anhangs I der Dual-Use-Liste gemacht, die im 3. Quartal des Jahres entsprechend geändert werden wird. Listungsvorschläge, die es nicht in Anhang I der Dual-Use-VO schaffen, würden stattdessen in Teil I B der nationalen Ausfuhrliste aufgenommen. Das 18. Sanktionspaket gegen Russland sei bereits in der Vorbereitung und werde wieder umfangreicher sein als das 17. Sanktionspaket. Das neue Sanktionspaket werde dann wieder Gegenstand von Veröffentlichungen des BAFA sein. Zudem gibt es einige Merkblätter, die das BAFA entweder neu überarbeitet oder neu veröffentlicht hat:
- BAFA-Merkblatt zu Allgemeinen Genehmigungen und diesbezügliches Registrier- und Meldeverfahren (05 2025)
- BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation (09 05 2025)
- BAFA-Merkblatt zur Verhinderung von Sanktionsumgehung (21 05 2025)
Man erwarte von der Wirtschaft eine verantwortungsvolle Sorgfaltsprüfung, wobei die Frage nach der Angemessenheit sehr individuell und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und abhängig von Wirtschaftszweig und Kunden sei. Die Umsetzung von Schwarz- oder Graulisten sei nur schwer möglich, da Umgehungs- und Beschaffungsversuche aus Russland extrem dynamisch verlaufen und jede Liste bei der Anpassung bereits veraltet wäre. Die Unternehmen in der EU könnten und sollen selbst am besten feststellen, ob auffällige Bestellungen vorliegen und eine Umgehung von Sanktionen zu befürchten ist. Bei auffälligen Geschäften solle von der Meldung nach Art. 6b VO 833/2014 reger Gebrauch gemacht werden. Jede Meldung sei hilfreich, auch wenn es teilweise keine direkte Reaktion aus dem BAFA gibt.
Hingewiesen wurde darauf, dass insbesondere die Verpflichtung zur Vereinbarung der sog. No-Russia-Klausel die Unternehmen vor Herausforderungen stellt und als Beispiel von Überregulierung wahrgenommen wird. Trotzdem sei es laut BAFA angesichts der hohen Zahlen von Lieferungen kritischer Güter nach Russland möglich, dass solche pauschalen Regelungen in der Zukunft ausgeweitet würden. Die geplante AWG-Novelle, die eigentlich schon in der letzten Legislaturperiode verabschiedet werden sollte, es aber nicht mehr rechtzeitig durch den Bundestag geschafft hat, soll nun zeitnah in den neuen Bundestag eingebracht werden. Da sich die Bundesrepublik seit dem 20. Mai 2025 wegen der fehlenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 in der Vertragsverletzung befindet, ist mit einer kurzfristigen Verabschiedung des neuen AWG zu rechnen. Abseits der Foren gab es zahlreiche Gelegenheiten, die Diskussionen in den Räumen des Tagungshotels oder auch bei der Abendveranstaltung im Lindenbräu fortzuführen und sich zu den besprochenen Themen auszutauschen.
Wir bedanken uns bei allen Beteiligten des BAFA und ZAR für den gelungenen Exportkontrolltag 2025.
Verfasser: Rechtsanwalt Maximilian Pohl