Wir überschreiten für Sie Grenzen
 

Wir sind eine junge, moderne Rechtsanwaltskanzlei. Ziel unserer Arbeit ist es, gemeinsam mit Ihnen die adäquaten, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Umsetzung Ihrer Ideen und Vorstellungen zu schaffen. Auf Grund unserer Spezialisierung und Erfahrung im Bereich des Steuer- und Außenwirtschaftsrechts bieten wir Ihnen auch Lösungen grenzüberschreitender Probleme an.

Die Rechtsanwälte Dr. Möllenhoff, Nohr, Rudolph, Dr. Ovie und Panke verfügen über die Ausbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht. Rechtsanwältin Dr. Ovie hat die Ausbildung zum Fachanwalt für Transportrecht. Rechtsanwalt Dr. Möllenhoff absolvierte im vergangenen Jahr die Ausbildung zum Fachanwalt für Bankrecht. Beratung mit einer anerkannten Qualifikation und ein hohes Maß an Spezialisierung ist für uns selbstverständlich. Nur so ist es möglich, komplexe Fallgestaltungen insbesondere im Steuerrecht, im Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht einer effizienten  Lösung zuzuführen.

Gerade jetzt, wo in Deutschland trotz erheblicher rechtlicher Zweifel Daten-CDs mit Steuerdaten gekauft werden, besteht für den ein oder anderen noch die Möglichkeit, mit einer strafbefreienden Selbstanzeige gem. § 371 AO eine Bestrafung zu verhindern. Mitunter ist dies aber auch der Anlass für deutsche Steuerzahler Vermögen aus dem Ausland nach Deutschland zu holen und etwaige Steuern straffrei nachzuzahlen. Wir verfügen seit einigen Jahren über Erfahrungen aus verschiedenen Fallgestaltungen im Rahmen von Geldanlagen in Liechtenstein, der Schweiz und Luxemburg und haben die entsprechenden Fälle mit Erfolg mit den Finanzämtern für Steuerfahndung und Strafsachen sowie mit der Staatsanwaltschaft lösen können. Wir bieten unseren Mandanten hier eine schnelle Hilfe an. Wir erarbeiten in der Regel noch am selben Tag zusammen mit unseren Mandanten den Sachverhalt und informieren über die Vor- und Nachteile der Selbstanzeige, die noch an diesem Tag erstattet werden kann, um der Tatentdeckung zuvorzukommen.

Als Rechtsanwälte sind wir hier zur Diskretion verpflichtet und berechtigt. Dies gilt auch für Erstberatungsgespräche, selbst wenn es nicht zu einer weiteren Beauftragung kommen sollte. Gerne beraten wir sie persönlich.

Seit 2009 haben wir unser Angebot an Spezialisierung für unsere Mandanten erweitert. Wir freuen uns, eine Kooperation mit der international ausgerichteten, renommierten Rechtsanwaltkanzlei  Brödermann & Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Neuer Wall 71, Hamburg, geschlossen zu haben. Die Gründer der Kanzleien, RA Dr. Eckart Brödermann, LL.M., Maitre en droit und RA Dr. Ulrich Möllenhoff sind Of Counsel, also externe Berater in der jeweils anderen Kanzlei. So können wir unseren Mandanten mit unseren Hamburger Kooperationskollegen eine hochqualifizierte Beratung in den Bereichen ides nternationalen und nationalen Handels- und Vertragrecht sowie Gesellschaftrecht anbieten. Zudem bieten wir unseren Mandanten einen starken Stützpunkt in Hamburg.

Wir minimieren Ihre Steuer durch unsere  Beratung in allen Fragen des Vertragsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Familienrechts. Wir beraten und vertreten Sie vor den Finanzbehörden (Finanzämtern, Zoll). Zusammen mit unserer Steuerberatungsgesellschaft, der ADM Steuerberatungsgesellschaft mbH, Münster, bieten wir Ihnen die umfassende steuerliche und steuerrechtliche Beratung.

Wir vertreten Sie vor den deutschen Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof. 

Wir verteidigen Sie gegen alle Vorwürfe der Steuerhinterziehung, der Zollhinterziehung und im Rahmen  von Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen.

Wir prüfen und vertreten Schadensersatzansprüche für und gegen Steuerberater.

Wir verfügen über eine Spezialisierung im Bereich des Zollrechts, des Aussenwirtschaftsrechts, des Rechtes der Exportkontrolle. Wir unterstützen Sie in Genehmigungsverfahren, optimieren Ihre betrieblichen Abläufe und beraten Sie in Fragen der internationalen Handelsembargen und der Terrorismusbekämpfung. Dies umfasst sowohl das nationale und internationale Aussenwirtschaftsrecht als auch das europäische Zollrecht und das US - Reexportrecht, das auch für deutsche Unternehmen Bedeutung besitzt.  

Wir prüfen und beraten Sie bei der Erlangung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator = AEO). Wir zeigen Ihnen auf, ob und warum es sich für Sie lohnt, diesen Status zu beantragen. Nach einer erfolgreichen Prüfung durch unsere Steuerberatungsgesellschaft erteilen wir Ihnen ein Testat, auf das sich die Zollverwaltung bei der Bewilligung nach der Zollkodexdurchführungsverordnung stützen kann, und das dadurch den Umfang der Prüfung durch die Zollverwaltung reduziert.

Wir informieren unsere Mandanten ständig über aktuelle Entwicklungen - so zum Beispiel über die Voraussetzungen zur Erlangung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in News und Leitfäden.

Im Bereich des Steuerrechts und des Aussenwirtschaftsrechts sind wir wissenschaftlich und als Dozenten tätig. Wir führen Inhouse Schulungen für Unternehmen zu den Themen Umsatzsteuer, Zollrecht und Exportkontrollrecht durch.  

Wir sind Partner von Consulegis, eines weltweiten Netzwerkes unabhängiger Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Wir bieten Ihnen durch unsere Partnerkanzleien Betreuung in vielen Ländern der Welt, u.a. in Europa, den USA, Südamerika, China und Indien.

RA Dr. Ulrich Möllenhoff und RAin Talke Ovie sind zusätzlich wissenschaftlich als Dozenten und Autoren tätig. Aus diesem Grund sind wir Mitglied bei EFA Europäisches Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll e.V., Münster, sowie dem ZAR Zentrum für Außenwirtschaftsrecht e.V. an der Westfälischen Wilhems - Universität Münster.

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Internationalen Familienrecht. Hier verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei internationalen Scheidungen, in der Gestaltung von internationalen Eheverträgen und in Verfahren der internationalen Kindesentführung. Um schnell vorort eine erfahrene Beratung anbieten zu können, arbeiten wir eng mit der International Family Law Chambers London sowie deren Associates zuammen.

Hohe Qualität durch Spezialisierung und Erfahrung, ausgerichtet auf Ihre individuellen Bedürfnisse, ist dabei die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftssichere steuerliche und rechtliche Gestaltung und Beratung.

Wir versuchen, Ihre komplexen Probleme einer einfachen juristischen Lösung zuzuführen („keep it simple“). Rechtsberatung ist immer nur Hilfsmittel zu Ihrem unternehmerischen Erfolg.

 
News
2010/07/29
Durchführungsverordnung VO (EU) Nr. 668/2010 zum Iran-Embargo

Am 27.Juli 2010 ist die VO (EU Nr. 668/2010 vom 26. Juli 2010 zur Durchführung von Artikel 7 Abs. 2 ...

2010/07/26
Darlehenszinsen als nachträgliche Werbungskosten

Pressemitteilung des BFH vom 20.07.2010 zum Urteil VIII R 20/08 vom 16.03.2010 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16.03.2010 ...

2010/07/23
AEO und Personenscreening- erste Rechtsbehelfsverfahren.

Vom 24. bis 25. Juni 2010 fand der alljährliche Europäische Zollrechtstag in Düsseldorf statt. Auf diesem Zollrechtstag wurden wieder aktuelle ...