05.03.2024 14:23 Alter: 53 days
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwältin Almuth Barkam

Aktuelles zu handelspolitischen Schutzmaßnahmen

1. Überprüfung einer Verlängerung bestehender Schutzmaßnahmen auf Stahl
Mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt C vom 09.02.2024 hat die Europäische Kommission eine Überprüfung bezüglich der im Jahr 2019 mit
der VO (EU) 2019/159 eingeführten endgültigen Schutzmaßnahmen auf Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse eingeleitet. Hintergrund
dieser Maßnahme war, dass es in den Jahren 2013-2017 bei verschiedenen Warenkategorien zu einem auffallenden Anstieg der Einfuhren
gekommen war. Die geltende Maßnahme läuft am 30.06.2024 aus, sofern keine Verlängerung beschlossen wird.
Die Maßnahme besteht aus einem Zollkontingent, das für die betroffenen Warenkategorien Zollkontingente vorsieht. Sind die Kontingente
ausgeschöpft, wird ein zusätzlicher Zoll von 25% erhoben. Im Januar 2024 haben 14 Mitgliedstaaten bei der Kommission den Antrag gestellt,
zu prüfen, ob die geltende Schutzmaßnahme verlängert werden sollte. Im Rahmen der nun eingeleiteten Überprüfung sind Unionshersteller
aufgefordert, Fragebögen auszufüllen und über ihre Verbände an die Kommission zu übermitteln. Die Frist für die Übermittlung endet am
04.03.2024.
Gemäß Art. 19 Abs. 5 VO (EU) 2015/478 darf der gesamte Anwendungszeitraum einer Schutzmaßnahme acht Jahre nicht überschreiten.
Sollte die Kommission zu dem Ergebnis kommen, die Schutzmaßnahme zu verlängern, wäre mit der dann möglichen Verlängerung bis zum
30.06.2026 dieser Zeitraum ausgereizt.

2. Aussetzung von US-Zusatzzöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte europäischen Ursprungs
Um Zölle auf Stahl geht es auch im Handelsstreit mit den USA, den der damalige US-Präsident Trump im Jahr 2018 angezettelt hatte: In dem
Ansinnen, die amerikanische Stahl- und Aluminiumindustrie zu unterstützen, führten die Vereinigten Staaten im März 2018 Zusatzzölle auf
die Einfuhr bestimmter Stahl- und Aluminiumerzeugnisse u.a. mit Ursprung in Europa ein. Als Reaktion darauf führte die Europäische Union
mit der VO (EU) 2018/886 im Juni 2018 zusätzliche Zölle in Höhe von 10% bzw. 25% auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in
den Vereinigten Staaten ein. Nachdem die Vereinigten Staaten im Jahr 2020 weitere Zusatzzölle auf bestimmte Stahl- und
Aluminiumerzeugnisse festlegten, legte die Kommission ebenfalls nach und führte im Mai 2020 mit der VO (EU) 2020/502 zusätzlich Zölle auf
Waren mit US-Ursprung ein. Es entstand also eine klassische Handelsstreitspirale.
Unter der neuen Biden-Administration einigten sich die USA und die EU im Mai 2021 darauf, die Zölle gegenseitig auszusetzen. Mit der VO
(EU) 2021/2083 setzte die EU die mit den Verordnungen 2018/886 und 2020/502 eingeführten Zölle zunächst bis zum 31.12.2023 aus. Die
USA führten mit Wirkung zu diesem Datum Zollkontingente auf die betroffenen Waren ein. Anlässlich eines Gipfeltreffens im Oktober 2023
einigten sich die Parteien darauf, die jeweiligen Aussetzungsmaßnahmen zu verlängern. Mit der am 01. Januar 2024 in Kraft getretenen VO
2023/2882
(EU-Abl. L v. 19.12.2023) hat die EU die Zusatzzölle bis zum 31.03.2025 ausgesetzt.

3. Leitfaden für Antidumping-Beschwerden
Die EU-Kommission hat einen neuen Leitfaden veröffentlicht, um EU-Hersteller, die eine Antidumpingbeschwerde einreichen wollen, zu
unterstützen. Hersteller in der Union können mittels einer solchen Beschwerde beantragen, dass die EU-Kommission untersucht, ob im
Drittland hergestellte und in die EU importierte Waren einem Dumping unterliegen und ein Wirtschaftszweig in der Union dadurch Schaden
nimmt. Um die Hersteller bei diesem streng formalen Antragsverfahren zu unterstützen, hat die Kommission den Leitfaden entwickelt und neu
veröffentlicht.

Für weitere Informationen zum Leitfaden für Antidumping-Beschwerden lesen Sie auch die Antragstellung bei Antidumpingverfahren.