Steuerstrafverteidigung

Das Steuerstrafrecht stellt für Privatpersonen wie auch für Unternehmer eine besonders heikle Bedrohung dar. Als erfahrene Strafverteidiger und Steuerrechtler sind wir auf Steuerstrafverfahren, insbesondere Steuerstrafermittlungsverfahren spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der steuerstrafrechtlichen Beratung von Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet sowie insbesondere mit den nahe gelegenen Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Münster und Bielefeld und mit dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Oldenburg.

Die Steuerfahndung steht vor der Tür und erklärt Ihnen, dass sie jetzt mit einer Haus- und Firmendurchsuchung beginnen werden, da ein Strafverfahren gegen Sie eröffnet worden ist. Oder Sie erhalten eine Mitteilung Ihres Finanzamtes, dass zu Ihren Unterlagen noch Fragen offen sind, möglicherweise nicht mehr im Rahmen von Vorermittlungen sondern bereits im eröffneten Ermittlungsverfahren.
Auch wenn in beiden Situationen das Ermittlungsverfahren noch am Anfang steht und nicht zwingend zu einer Hauptverhandlung oder gar gerichtlichen Verurteilung führt, sollten Sie nicht zögern, schon jetzt auf rechtlichen Beistand zu setzen. Auch bei Vorliegen sonstiger Entdeckungsrisiken (etwa bei Betriebsprüfungen, Erbschaften, Unternehmensnachfolge oder Streitigkeiten im Gesellschafterkreis) hat es sich als sinnvoll erwiesen, steuerstrafrechtliche Aspekte zu prüfen.
Verfahren gegen unsere Mandanten müssen nicht in einer medienwirksamen Verurteilung oder einem Freispruch vor Gericht enden. In zahlreichen Fällen lässt sich durch gewissenhafte Aufarbeitung des Sachverhalts und der Unterlagen schon der Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft bzw. der Straf- und Bußgeldstelle entkräften. Häufig können Fälle von geringer Schuld beim Ersttäter frühzeitig eingestellt werden.
Eine rechtzeitige Selbstanzeige (vor Entdeckung einer Tat und vor Beginn von Außenprüfungen bzw. von Umsatzsteuer-/Lohnsteuer-Nachschauen) kann zur Straffreiheit führen. So lässt sich in vielen Fällen die Eröffnung des Hauptverfahrens, also eine öffentliche Verhandlung vor Gericht, vermeiden. Lässt sich jedoch ausnahmsweise eine gerichtliche Hauptverhandlung nicht vermeiden, so profitieren Sie von unserer professionellen Verteidigererfahrung.

Bei der steuerstrafrechtlichen Beratung arbeiten wir eng mit Steuerberatern Ihres Vertrauens zusammen. Hierdurch ist es uns möglich, sowohl betriebswirtschaftliche als auch juristische Fragestellungen gegenüber den Finanzbehörden umfassend zu beantworten.

Sprechen Sie uns an! info@ra-moellenhoff.de