Exportkontrolle

Einen besonderen Schwerpunkt unserer Beratung zu transnationalen Rechtsgeschäften bildet die Exportkontrolle. Der Außenhandel ist zwar grundsätzlich frei, doch als im- und/oder exportierendes Unternehmen haben Sie gleichwohl sicherzustellen, dass Sie die Normen des Außenwirtschaftsrechts beachten. Deren vorsätzliche Übertretung ist in vielen Fällen mit Freiheitsstrafe bedroht. Auch können fahrlässig ungenehmigte Ausfuhren als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Geldbußen belegt werden, und zwar sowohl gegen die handelnden Mitarbeiter und die ihre Aufsichtspflicht verletzenden Verantwortlichen (§§ 130, 9 OWiG) als auch gegen das Unternehmen (Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG).

Insbesondere Ausfuhrverantwortliche und Exportkontrollbeauftragte greifen in diesem Bereich auf unsere langjährige Expertise zurück und lassen sich vor allem zu Fragen der exportkontrollrechtlichen Unternehmensorganisation und Compliance sowie zu konkreten Ausfuhrvorhaben mit Blick auf erforderliche Genehmigungen und zu beachtende Verbote etc. beraten.

Verbote lassen sich, wie das Wort schon sagt, nicht über Genehmigungen überwinden. Sie ergeben sich vor allem aus sogenannten Embargos, etwa dem Iran-Embargo oder dem Russland-Embargo. Wir unterstützen Sie bei der individuellen Prüfung, ob grenzüberschreitende Vorhaben zulässig sind und begleiten bei sensiblen Vorhaben die Melde- und Genehmigungsverfahren vor dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Daneben stellt sich für europäische Unternehmen der richtige Umgang mit dem U.S.-amerikanischen (Re)Exportkontroll- und Embargorecht erfahrungsgemäß als schwierig und (aus U.S.-Sicht) einen in seiner praktischen Relevanz leider viel zu häufig unterschätzten Schwerpunkt unserer Beratung dar.

Seit seiner Promotion auf dem Gebiet des deutschen und englischen Zoll- und Außenwirtschaftsrechts begleitet Dr. Ulrich Möllenhoff dieses Rechtsgebiet auch praktisch wie wissenschaftlich durch Veröffentlichungen und Vorträge: So erscheint alljährlich das "Jahrbuch Außenwirtschaft und Zoll" beim Reguvis/Bundesanzeiger Verlag. Wer die Inhalte lieber vorgetragen bekommen möchte, kann die deutschlandweit an verschiedenen Standorten zu Jahresanfang stattfindende “Jahrestagung Außenwirtschaft und Zoll“ besuchen. Beide vermitteln die Neuerungen und Entwicklungen praxisbezogen und unter kritischer Kommentierung.

Sprechen Sie uns an! info@ra-moellenhoff.de