Weitere Beratungsfelder

Neben unserer fachlichen Spezialisierung in den Bereichen Steuern, Zoll und Außenwirtschaft beraten wir auch in einigen angrenzenden Rechtsbereichen. Fallbezogen bestehen hier oftmals konkrete Berührungspunkte zu unseren primären Beratungsfeldern.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Bei unserer Beratung im Bank- und Kapitalmarktrecht spielen regelmäßig außenwirtschaftsrechtliche Bezüge sowie Compliance-Fragestellungen eine besondere Rolle, insbesondere aber das Steuerrecht, gerade bei den zahlreichen Bankkunden, deren unversteuerte Einkünfte aus Geldanlagen wir legalisiert haben.


Auch Geldwäscheverdacht ist ein klassisches Compliance-Thema, in welchem wir vor allem in internationalen, außenwirtschaftsrechtlichen Zusammenhängen, oft auch in Bezug auf Instrumente der Zahlungssicherung im Außenhandel, beraten. Gerne klären wir etwa für Ihren konkreten Fall, ob Sie eine Verpflichtung trifft, eine Mitteilung nach dem Geldwäschegesetz abzugeben. mehr


Unternehmerisches Handeln in steuerrechtlichen, zollrechtlichen und/oder außenwirtschaftsrechtlichen Zusammenhängen führt in der Praxis oftmals zu straf- und/oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Implikationen. Hier sind Spezialisten gefragt, die zum Beispiel im Bereich der Exportkontrolle behördlicherseits behaupteten Genehmigungspflichten fundiert entgegentreten können. mehr


Unsere Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht betrifft üblicherweise Fragestellungen mit besonderem steuerlichen Bezug und/oder internationalem Charakter, letzterenfalls vor allem im Hinblick auf internationale Handelsgeschäfte. Gesellschaftsrechtlich unterstützen wir Sie gerne sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Geschäft und bei der Abwicklung (also gleichsam von der Wiege bis zur Bahre) mit interessengerechten wirtschaftlichen Lösungen. mehr